Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben

Stand: 30.11.2022

1. Veranstalter

Wenn nicht anders z.B. im Teilnahmeformular ausgewiesen, werden Gewinnspiele, Verlosungen oder Preisausschreiben (nachfolgend „Aktionen“ oder einzeln „Aktion“ genannt) unter Geltung dieser Teilnahmebedingungen veranstaltet von:

Vogel Communications Group GmbH & Co. KG
Max-Planck-Str. 7/9
97082 Würzburg
Deutschland

(nachfolgend „VCG“ genannt).

2. Gewinnspiel

Die Art der jeweiligen Aktion, deren Dauer, Gewinne und besondere Teilnahmevoraussetzungen (z.B. bestimmte vom Teilnehmer vorzunehmende Handlungen) sind dem zu der Aktion gehörigen Teilnahmeformular zu entnehmen.

Mit der Teilnahme an einer Aktion erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter:innen von VCG, deren Tochtergesellschaften und Agenturen, Lizenznehmer und deren Agenturen sowie sonstige an der Konzeption und Umsetzung einer Aktion unmittelbar beteiligte Personen, sowie Familienmitglieder und Haushaltsmitglieder aller vorstehend aufgeführten Personen.

Die Teilnahme an einer Aktion ist kostenlos möglich, sofern sich aus dem Teilnahmeformular zu der maßgeblichen Aktion nichts anderes ergibt. Die Teilnahme an einer Aktion kann auch daran geknüpft sein, dass der Teilnehmer verpflichtend eine bestimmte Handlung vornehmen muss (z.B. die Erteilung einer Werbe-Einwilligung oder das Einwerfen einer Visitenkarte in eine Lostrommel).

Die Mehrfachteilnahme an einer Aktion ist nicht erlaubt und führt bei einem Verstoß zum Ausschluss der Teilnahme an der jeweiligen Aktion.

Im Falle eines Disputs bezüglich der Teilnahme gilt der rechtmäßige Besitzer der E-Mail-Adresse, die im Teilnahmeformular angegeben worden ist, als der Teilnehmer. Die potentiellen Gewinner können aufgefordert werden, gegenüber VCG den Nachweis zu erbringen, dass sie der rechtmäßige Besitzer sind, oder den Anspruch auf den Preis verlieren.

Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner Daten, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Post-Adresse selbst verantwortlich. Teilnahmen mit ungültigen/unvollständigen Daten, zum Beispiel nicht funktionierenden oder inaktiven oder gefakten E-Mail-Adressen werden disqualifiziert. VCG kann technische Maßnahmen ergreifen, um vor allem gefakte E-Mail-Adressen von vornherein von der Eingabe in das Teilnahmeformular auszuschließen.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer Aktion.

Für die Anmeldung und Durchführung der Aktion können ggf. Kosten für den Internetzugang des Teilnehmers und Nutzungsgebühren vom Internet Service Provider des Teilnehmers oder sonstige Aufwendungen anfallen. Diese Kosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen.

4. Beendigung und Ausschluss von einer Aktion

VCG behält sich vor, nach eigenem Ermessen eine Aktion jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden. Diese Möglichkeit besteht für VCG insbesondere dann, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet ist. In diesem Fall behält sich VCG das Recht vor, ausgeschriebene Gewinne unter den bis zum Zeitpunkt des Abbruchs ermittelten Teilnahmeberechtigten per Losentscheid zu vergeben.

VCG behält sich ebenfalls vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen:

  1. bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zur oder Durchführung einer Aktion,
  2. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
  3. bei unlauterem Handeln oder
  4. bei falschen oder irreführenden Angaben in Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Aktion.

Der Versuch einer Person, den rechtmäßigen Ablauf einer Aktion z.B. durch technische Hilfsmittel zu beeinträchtigen, kann eine Verletzung von Straf- oder Zivilgesetzen darstellen. Sollte ein solcher Versuch von einer Person unternommen werden, behält sich VCG das Recht vor, Schadensersatzforderungen auf dem Rechtsweg einzuklagen, sowie Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern. Die Nichtdurchsetzung einer in diesen Teilnahmebedingungen enthaltenen Bestimmung stellt keinen Verzicht von VCG auf die Einhaltung dieser Bestimmung dar.

5. Gewinne und Gewinnbekanntgabe

Sofern nicht im Teilnahmeformular zu einer Aktion anderweitig angegeben, entscheidet unter allen Teilnahmeberechtigten das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Die Gewinner werden von VCG in der Regel per E-Mail und kurz nach Abschluss des Verlosungszeitraums benachrichtigt. Sollte ein Gewinner nicht innerhalb der in der Gewinnbenachrichtigung genannten Frist den Gewinn in Textform (per Brief, Fax, E-Mail) bestätigen, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Gewinner wird in der Gewinnbenachrichtigung nochmals ausdrücklich auf dieses Erfordernis hingewiesen. VCG behält sich für diesen Fall vor, nach demselben Vorgehen einen Ersatzgewinner auszulosen. Eine Barauszahlung der Sachwerte oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Außerdem verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos, wenn die Kontaktierung des Gewinners aus Gründen, die in dessen Person liegen, nicht erfolgen kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

  1. eine Gewinnbenachrichtigung oder Postpaket mit dem Gewinn unzustellbar ist,
  2. der Gewinner den Preis ablehnt oder
  3. ein Gewinngutschein aus Gründen nicht eingelöst werden kann, die VCG nicht zu vertreten hat.

6. Namensnennung

VCG behält sich die Bekanntgabe der Gewinner einer Aktion in den Medien (Presse, Internet, Social Media) vor. Grundsätzlich werden hierbei die Namen der Gewinner oder andere personenbezogene Daten nicht veröffentlicht, es sei denn, die Aktion ist mit der Offenlegung von personenbezogenen Daten (z.B. das Posten eines Bildes auf einer Social Media Präsenz von VCG) untrennbar verbunden. VCG wird ansonsten vor einer Veröffentlichung dafür Sorge tragen, die Einwilligung in die Namensnennung und Veröffentlichung weiterer personenbezogener Daten von den Gewinnern einzuholen.

7. Haftung

VCG wird mit der Erfüllung bzw. Übergabe des Gewinns an den Teilnehmer, sofern dieser bei einer Gewinnaktion als Gewinner ausgelost wird, von allen Verpflichtungen frei, sofern je nach Art der Gewinnaktion überhaupt eine rechtsverbindliche Verpflichtung von VCG gegenüber dem Teilnehmer entsteht.

VCG haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden, die von VCG durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

VCG übernimmt keine Haftung für die Insolvenz eines an einer Aktion beteiligten Kooperationspartners, sowie für die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung der Aktion ergebenden Folgen. Beschlüsse von VCG in allen mit der jeweiligen Gewinnaktion zusammenhängenden Angelegenheiten sind final und verbindlich. VCG behält sich das Recht vor, Druckfehler oder mechanische Fehler zu korrigieren.

Ebenfalls übernimmt VCG keine Verantwortung für verloren gegangene, beschädigte, unleserliche, unvollständige oder verspätet eingehende Anmeldungen, unabhängig davon, ob diese auf Verzögerungen bei der Beförderung oder Unvollständigkeit aufgrund von Systemfehlern beruhen. VCG übernimmt weiterhin keine Verantwortung für nicht oder nicht vollständig erhaltene Anmeldungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt, wie beispielsweise Verkehrsstau, unberechtigte Eingriffe Dritter, Funktionsstörungen von Computer- oder Telekommunikationssystemen oder unrichtige oder gescheiterte Aufnahme eingehender Datenübermittlungen. Der Nachweis der Übermittlung gilt nicht als Nachweis des Zugangs bei VCG. Sollte der Teilnehmer Gewinner einer Aktion sein, ist dieser für alle anzuwendenden Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht in diesen Teilnahmebedingungen festgelegt wurden, selbst verantwortlich.

8. Datenschutz

Wenn der Teilnehmer an einer Aktion teilnimmt, werden die im Teilnahmeformular angegebenen Daten und im Falle des Gewinns in der Regel zusätzlich die Anschrift des Teilnehmers von VCG zur Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Aktion verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Vertragserfüllung bzw. die Anbahnung einer im Falle des Gewinns zustande kommenden vertraglichen Beziehung mit dem Teilnehmer, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO. Sofern die Teilnahme an einer Aktion von der Erteilung einer Werbe-Einwilligung abhängig ist, ist bei Werbeaktionen per elektronischer Post (z.B. SMS, E-Mail) ergänzende Rechtsgrundlage die Einwilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, ansonsten Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO.

Bestimmte Dienstleistungen, die für die Durchführung und Abwicklung einer Aktion notwendig sind, können teilweise auf Dritte („Kooperationspartner“) übertragen werden. Die Daten des Teilnehmers werden von dem/den Kooperationspartner(n) lediglich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der Aktion für die Dauer der Aktion gespeichert. Sämtliche Daten werden nach Beendigung und Abwicklung der Aktion gelöscht, sofern nicht gesetzlich zwingende Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.

VCG verpflichtet sich, die Privatsphäre des Teilnehmers zu schützen, und versichert, die Daten im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu verarbeiten. Weitere Informationen, auch Hinweise zu den dem Teilnehmer zustehenden Betroffenenrechten und deren Ausübung, können der Datenschutzerklärung von VCG entnommen werden.

9. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Teilnehmer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, entzogen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.