Stand: 01.01.2024
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung; Anzeigenaufträge durch eine Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
6. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen oder Vertretern aufgegeben wurden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und der einwandfreien Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den beigelegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag auch bei grober Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist sofort rein netto zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung mit 2% Skontoabzug vereinbart ist.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14. Der Verlag liefert einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Aus einer Auflagenminderung kann bei Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 40 v.H.,
bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 25 v.H.,
bei einer Auflage bis zu 200 000 Exemplaren 15 v.H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERLAGES
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter, Beilagen oder technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich.
c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.
d) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.
e) Jeglicher Nachlass entfällt bei Konkursen und Zwangsvergleichen.
f) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik usw. entbinden den Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen.
g) Der Verlag leistet keine Gewähr bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg.
h) Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
i) Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.
j) Abbestellungen von Anzeigen- und Beilagenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluss erfolgen. Der Verlag kann die entstandenen Satz- bzw. Produktionskosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
k) Die Stornierung von Anzeigen- oder Onlineaufträgen ist auch nach Anzeigen- bzw. Buchungsschluss möglich, bei gedruckten Erzeugnissen bis kurz vor Druckabgabe. Da dem Verlag nach Auftragserteilung durch Platzierung-, Layout und Administration Kosten entstehen, ist eine Stornierung nach Anzeigen- bzw. Buchungsschluss jedoch nicht mehr kostenfrei möglich. Der Verlag erhebt für diese Fälle eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Nettolistenpreises. Die Stornogebühr wird sofort nach der Auftragsstornierung vom Verlag berechnet. Eine Agenturprovision wird im Stornierungsfall generell nicht bezahlt.
Redaktionelle Beiträge von Fremdautoren
Einsendungen: Redaktionelle Beiträge inklusive Bildmaterial werden gerne von der Redaktion entgegen genommen. Die Zustimmung zum Abdruck und zur Vervielfältigung wird vorausgesetzt. Gleichzeitig versichert der Verfasser, dass die Einsendungen frei von Rechten Dritter sind und nicht bereits an anderer Stelle zur Veröffentlichung oder gewerblicher Nutzung angeboten wurden. Honorare nach Vereinbarung. Mit der Erfüllung der Honorarvereinbarung ist die gesamte, technisch mögliche Verwertung der umfassenden Nutzungsrechte durch den Verlag – auch wiederholt und in Zusammenfassungen – abgegolten.
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Allgemeine Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzer
1. Geltungsbereich, Änderungen der Nutzungsbedingungen
1.1. Die WIN-Verlag GmbH & Co.KG (nachfolgend „WIN“ genannt), Balanstraße 73, Gebäude Nr. 21A, EG, 81541 München, vertreten durch die Komplementärin WIN-Verlag Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Bauer und Günter Schürger, stellt im Internet verschiedene Services zur Verfügung, welche eine Registrierung durch den Nutzer voraussetzen (z.B. Downloads oder Streaming Angebote). Für diese Services gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Ergänzend kann es für bestimmte Services zusätzliche Bedingungen geben, auf die der Nutzer dann ausdrücklich hingewiesen wird, bevor er sich für diesen Service anmeldet.
1.2. WIN behält sich vor, die Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Dem Nutzer werden Änderungen per e-Mail oder beim Log-in mitgeteilt. Diese gelten als vereinbart, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen widerspricht. Hierauf wird WIN den Nutzer in der Mitteilung auch nochmals hinweisen.
2. Registrierung; Widerruf
2.1. Der Nutzer verpflichtet sich bei der Registrierung nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese Angaben aktuell zu halten. Aktualisierungen kann der Nutzer selbst in seinem Nutzer-Account vornehmen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass im rechtsgeschäftliche Erklärungen im Rahmen dieses Nutzungsvertrages auch per e-Mail zugehen können (vgl. z.B. Ziffer 7), weshalb er insbesondere seine E-Mail-Adresse aktuell halten muss.
2.2. Die Registrierung wird dem Nutzer von WIN an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse bestätigt, womit der Nutzungsvertrag zustande kommt. Der Nutzer kann diesen Nutzungsvertrag binnen zwei Wochen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail ohne Angaben von Gründen per E-Mail an https://kontakt.vogel.de/de widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der E-Mail. Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 312d (3) BGB, wenn WIN mit der Erbringung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Dies ist der Fall, wenn der Nutzer vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist sein Account mit dem im Bestätigungs-E-Mail zur Verfügung gestellten Link aktiviert. Ohnehin ist der Nutzer aber zur jederzeitigen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt (dazu s. Ziffer 7). [Im Übrigen ist die Teilnahme an den Services kostenlos.]
2.3 Im Falle des Eingangs des Widerrufs bei WIN ist vom Nutzer nichts weiter zu veranlassen, WIN wird den Widerruf per E-Mail bestätigen, das betreffende Nutzer-Account sperren und die vom Nutzer mitgeteilten Daten sperren bzw. löschen.
3. Leistungsgegenstand
3.1. Mit Registrierung wird für den Nutzer ein sog. Nutzer-Account angelegt, für welches er sich mit dem in der Bestätigungs-E-Mail angegebenen User-Name und Passwort freischalten kann (sog. Log-in). In dem Nutzer-Account kann der Nutzer seine Registrierungsdaten einsehen und ändern. Er erhält ferner angezeigt, für welche Services er sich eingetragen hat und kann die von ihm akzeptieren AGB oder von ihm abgegebene Einwilligungserklärungen einsehen, ausdrucken oder herunterladen.
3.2. Mit Freischaltung des Nutzer-Accounts wird der Nutzer ebenfalls für die von ihm, im Rahmen der Anmeldung bestellten Services, freigeschaltet. Er kann sich zukünftig mit seinen Login-Daten für weitere aktuell im Internet angebotenen Services von WIN anmelden. Soweit die Anmeldung unter zusätzlichen Bedingungen steht, wird der Nutzer darauf vor Anmeldung ausdrücklich hingewiesen. Er kann dann entscheiden, sich für diesen Service nicht anzumelden. Den redaktionellen Newsletter erhält der registrierte User als Service zu seiner Anmeldung hinzu – diesen Service kann er jederzeit unter hilfe@win-verlag.de oder der Hotline 089/350-101 kündigen.
3.3. Mit dem Zugang erhält der Nutzer keinen Anspruch auf bestimmte Services, sondern lediglich die Möglichkeit, sich für die angebotenen Services anzumelden. Darüber hinaus ist WIN berechtigt, Services, für die der Nutzer angemeldet ist, im Rahmen des Zumutbaren insoweit zu ändern, als dies eine Weiterentwicklung des Services bedeutet oder technisch (z.B. um die Verfügbarkeit des Services zu erhöhen) oder rechtlich erforderlich ist.
3.4 Dem Nutzer ist bekannt, dass Inhalte, welche mit einem fremden Firmennamen oder –logo versehen sind, von dieser Firma und somit nicht von WIN stammen, WIN gewährt lediglich den Zugang zu diesen Inhalten. Das gleiche gilt für Beiträge, die erkennbar von einem anderen Nutzer stammen (z.B. Meinungsäußerungen eines Nutzers im Chat). WIN zeichnet sich für diese Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Soweit der Nutzer meint, dass seine Rechte durch einen solchen Inhalt verletzt werden, hat er die Möglichkeit WIN davon unter hilfe@win-verlag.de zu unterrichten. Besteht danach der begründete Verdacht einer Rechtsverletzung, wird WIN den Inhalt sperren und den Urheber zur Stellungnahme auffordern. Der Nutzer wird dieses Recht nicht missbräuchlich verwenden.
3.5. WIN gewährleistet eine Verfügbarkeit der Internet-Seiten und damit der Services von 95 % bezogen auf den Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderliche Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen. Die Verfügbarkeit versteht sich als das Verhältnis von IST-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach wie folgt: IZ/SZ * 100.
4. Pflichten des Nutzers; Nutzungsrechte
4.1. Der Nutzer wird sein Passwort und sein Account nicht an Dritte weitergeben und vor dem Zugriff Dritter schützen. Der Nutzer haftet für von ihm verschuldete missbräuchliche Verwendungen seinen Accounts.
4.2. Der Nutzer darf die bereit gestellten Dienste nur für seine eigenen Informationszwecke nutzen. Dazu ist es ihm gestattet, die ihm zugänglich gemachten Informationen auszudrucken und – soweit die Möglichkeit des Speicherns von WIN angeboten wird – einmalig auf seinem Rechner zu speichern. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der Informationen ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder für sonstige eigene Zwecke außerhalb des Informationszwecks zu verwenden, z.B. im Rahmen eines eigenen Angebots. Ferner darf der Nutzer die angebotenen Inhalte nicht bearbeiten, verändern oder übersetzen oder z.B. Urheberrechtshinweise entfernen. Sämtliche Rechte bleiben WIN bzw. dem jeweilige Urheber vorbehalten.
4.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Rechte Dritter einschließlich der Rechte von WIN zu respektieren. Ihm ist es deshalb insbesondere untersagt:
a) die im Rahmen der Services enthaltenen Angaben (z.B. Kontaktdaten) oder die zur Verfügung gestellten kommunikativen Services (z.B. Chat) zur werblichen Ansprache zu nutzen;
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4.4. Soweit der Nutzer selbst Inhalte einstellt, räumt er WIN hieran das widerrufliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Inhalte auf Webseiten der WIN zum Abruf bereitzuhalten. WIN ist nicht verpflichtet, diese Inhalte für ihn zu speichern oder bereitzuhalten. Insoweit ist der Nutzer verpflichtet, selbst die Daten für seine Zwecke zu speichern oder sonst zu sichern.
5. Sperrung/Löschung von Inhalten; Haftungsfreistellung durch den Nutzer
5.1. Sollte WIN von einem Dritten darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ein Inhalt die Rechte Dritter verletzt oder sonst rechtswidrig ist, ist WIN berechtigt, diesen Inhalt zu sperren. Handelt es sich dabei um einen vom Nutzer eingestellten Inhalt, wird WIN den Nutzer unverzüglich von der Sperrung unterrichten und ihm Gelegenheit geben, die Vorwürfe zu widerlegen.
5.2 Sollte WIN aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Nutzers, insbesondere aufgrund einer schuldhaften Verletzung der unter Ziffer 4 genannten Verpflichtungen, von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Nutzer WIN von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. WIN wird den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Nutzer wird WIN bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht binnen von WIN zu setzender angemessener Frist nach, ist WIN berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für WIN darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Nutzer getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Nutzer nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.
6. Haftung von WIN
6.1. WIN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von WIN auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet WIN nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet WIN nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.
6.2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist hiermit nicht verbunden.
6.3. Soweit die Haftung von WIN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.4. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Nutzers für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7. Laufzeit
7.1. Dieser Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, von WIN mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail gekündigt werden. Teilkündigungen bestimmter vom Nutzer in Anspruch genommener Services sind möglich, im Zweifel ist nur der in der Kündigung genannte Dienst gekündigt, nicht das Nutzungsverhältnis insgesamt. Der Nutzer wird hierzu seine E-Mail-Adresse stets aktuell halten. Er selbst kann eine Kündigung schicken an: hilfe@win-verlag.de
7.2. Darüber hinaus kann der Nutzer einzelne Teilservices (z.B. e-Mail) jederzeit durch austragen aus seinem Nutzer-Account beenden.
8. Datenschutz
8.1. WIN ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Nutzers für die Zwecke des Nutzungsvertrages zu speichern und zu verarbeiten.
8.2. Einige der Services setzen voraus, dass der Nutzer in die werbliche Nutzung seiner Daten einwilligt. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, diese Einwilligung zu erteilen. Er kann ferner eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall kann er die Services nicht mehr in Anspruch nehmen.
8.3 Im Übrigen verweist WIN auf seine Datenschutzerklärung.
9. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kunden haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Informationspflicht gem. § 36 VSBG: Der VERKÄUFER ist zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Wir sind zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
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