Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer von Veranstaltungen der MEORGA GmbH

Stand: 04.12.2023

1. Geltungsbereich der AGB

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der MEORGA GmbH, Jakobstraße 1a, 66763 Dillingen (nachfolgend „MEORGA“ genannt), gegenüber Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), die Veranstaltungen wahrnehmen, bei denen MEORGA Veranstalter ist.

2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit MEORGA. Diese AGB gelten auch dann, wenn MEORGA in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

3. Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung gültigen, aktuellsten Fassung. Sofern nicht anders vereinbart und der Teilnehmer Unternehmer (§ 14 BGB) ist, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB kann unter Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer von Veranstaltungen der MEORGA GmbH abgerufen werden.

2. Vertragsschluss und Anmeldung

2.1. Für alle Veranstaltungen (d.h. Digital-, Präsenz- oder Hybridveranstaltung) von MEORGA ist eine vorherige Anmeldung online über das Buchungsportal unter Zustimmung zu den vorliegenden AGB erforderlich. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist von dem Teilnehmer in der hierfür vorgesehenen Form an MEORGA zu übermitteln und stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der jeweils vom Teilnehmer ausgewählten Veranstaltung dar. Die im Rahmen der Anmeldung vom Teilnehmer abgefragten Informationen sind wahrheitsgemäß zu erteilen.

2.2. Der Vertrag hinsichtlich der jeweils vom Teilnehmer ausgewählten Veranstaltung kommt durch Übersendung der Buchungsbestätigung von MEORGA an den Teilnehmer zustande. MEORGA behält sich vor, die Zulassung des Teilnehmers zur gebuchten Veranstaltung zu verweigern, sofern z.B. in der Person des Teilnehmers Gründe vorliegen, die gegen eine Zulassung sprechen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Zulassung besteht im Fall der zu verweigernden Zulassung nicht. Die Verweigerung der Zulassung und die Gründe hierfür werden dem betroffenen Teilnehmer in Textform mitgeteilt.

2.3. Soweit sich eine juristische Person als Teilnehmer zu einer Veranstaltung anmeldet, kann die Veranstaltung durch einen Mitarbeiter der juristischen Person besucht werden.

2.4. Angebote seitens MEORGA stellen eine Aufforderung an den Teilnehmer dar, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben.

3. Vertragsverhältnisse und -inhalte

3.1. Der Teilnehmer kann bei MEORGA Leistungen und Inhalte der jeweiligen Veranstaltung buchen. In der Buchungsbestätigung werden jeweils Umfang und Inhalt der von MEORGA geschuldeten Leistungen festgelegt.

3.2. Die nach Ziffer 3.1 von MEORGA geschuldeten Leistungen werden nachfolgend einheitlich auch als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. MEORGA steht nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ein.

3.3. MEORGA ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.

3.4. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander:

  • Buchungsbestätigung inkl. ihrer eventuellen Anlagen,
  • diese AGB, jeweils aktueller Stand,
  • gesetzliche Vorschriften.

Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten Reihenfolge.

4. Teilnahme

4.1. Die dem Teilnehmer durch MEORGA mitgeteilte Buchungsbestätigung einer Veranstaltung bezieht sich nur auf den angemeldeten Teilnehmer. Der Teilnehmer kann bei persönlicher Verhinderung einen Ersatzteilnehmer bestimmen, der nach Zustimmung durch MEORGA an der Veranstaltung ersatzweise für den ursprünglichen Teilnehmer teilnehmen kann.

4.2. Die Zulassung kann von MEORGA widerrufen werden, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde, oder die Voraussetzungen zur Zulassung später entfallen.

4.3. Vertragsgrundlage für die Teilnahme an den Veranstaltungen sind neben diesen AGB die Hausordnung des Betreibers der jeweiligen Veranstaltungsörtlichkeit.

5. Online-Leistungen bei Hybrid- und Digitalveranstaltungen

5.1. Zugang zur Online-Veranstaltungsplattform, Systemvoraussetzungen

5.1.1. Gegenstand bei der Buchung von Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Veranstaltungen bzw. dem digital durchgeführten Teil von hybriden Veranstaltungen ist in der Regel die Bereitstellung des Zugangs zur Veranstaltungsplattform, sowie die Nutzung der Funktionalitäten der Veranstaltungsplattform und ggf. die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Teilnehmer auf der Veranstaltungsplattform zugänglich gemachten Daten im vereinbarten Umfang.

5.1.2. MEORGA stellt dem Teilnehmer keine Zugriffssoftware zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt in der Regel über einen von der Veranstaltungsplattform unterstützten Browser, der den Systemvoraussetzungen von MEORGA entspricht oder eine herunterladbare Softwareanwendung. Sofern nicht anders in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Event-Leistungspakets ausgewiesen, gelten die Systemvoraussetzungen von MEORGA. Die Details zu den Systemvoraussetzungen finden sich unter Systemanforderungen – Legal Cockpit (vogel.de)

5.1.3. Die Systemvoraussetzungen sind Vertragsbestandteil. Der Teilnehmer hat rechtzeitig vor seiner Teilnahme an der digitalen bzw. hybriden Veranstaltung zu überprüfen, ob die Verbindung zur Veranstaltungsplattform hergestellt werden kann und gegebenenfalls bestehende technische Störungen, die in seiner Verantwortung liegen, rechtzeitig zu beheben. Kann eine technische Verbindung zur Veranstaltungsplattform nicht hergestellt werden, ist MEORGA rechtzeitig zu informieren.

5.1.4. MEORGA schuldet dem Teilnehmer nicht die Bereitstellung und/oder Funktionsfähigkeit des Browsers.

5.1.5. Der Teilnehmer trifft die notwendigen Vorkehrungen, den Zugang zur Veranstaltungsplattform durch Unbefugte zu verhindern.

5.2. Verfügbarkeit der Veranstaltungsplattform, weitere Service Level

5.2.1. MEORGA gewährleistet eine Verfügbarkeit der Veranstaltungsplattform einschließlich Zugriffsmöglichkeit und Erreichbarkeit für den Teilnehmer, die für eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erforderlich ist.

5.2.2. MEORGA haftet nicht für Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle auf der Veranstaltungsplattform, die MEORGA nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von MEORGA beruhen; hierzu gehören

  • Ausfälle, die durch eingehende IT-Angriffe verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn MEORGA zum Einsatz von Virenschutzprogrammen verpflichtet ist und diese zum Zeitpunkt des IT-Angriffs nicht dem Stand der Technik entsprochen haben;
  • Ausfälle, die durch unsachgemäße Benutzung von Soft- oder Hardware seitens des Teilnehmers entstanden sind.

5.3. Pflichten des Teilnehmers, Haftung für rechtswidrige Inhalte, Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen

5.3.1. Der Teilnehmer haftet dafür, dass es durch ihn im Rahmen der ihm auf der Veranstaltungsplattform zur Verfügung stehenden Funktionen und digitalen Präsentationsmöglichkeiten nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornografischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Vorkommnissen kommt oder durch ihn entsprechende Daten erstellt und/oder auf dem Server des Betreibers der Veranstaltungsplattform gespeichert werden. Insbesondere sind dem Teilnehmer folgende Handlungen auf der Veranstaltungsplattform untersagt:

  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
  • die Verwendung von Inhalten, durch die MEORGA oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden oder das Ansehen der MEORGA geschädigt werden kann;
  • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.

5.3.2. Des Weiteren sind dem Teilnehmer auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte über die Funktionalitäten der Veranstaltungsplattform sowie bei der Kommunikation mit anderen Teilnehmern und/oder Moderatoren (z. B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen oder das Verfassen von Gästebucheinträgen) die folgenden Aktivitäten untersagt:

  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
  • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
  • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
  • die Belästigung anderer Teilnehmer und/oder Moderatoren, z. B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion der kontaktierten Person sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;
  • die Aufforderung anderer Kunden, Teilnehmer und/oder Moderatoren zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke;
  • die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Veranstaltungsplattform verfügbaren Inhalten, soweit dem Teilnehmer dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet wird.

5.3.3. Der Teilnehmer versichert, Inhaber aller Rechte, insbesondere aller Urheber, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von ihm eingestellten Inhalten zu sein. Soweit der Teilnehmer nicht Urheber der von ihm eingestellten Inhalte ist, sichert er die Inhaberschaft des uneingeschränkten Nutzungsrechts hieran zu. Es versichert die Inhaberschaft uneingeschränkter Verwertungsrechte, dass die eingereichten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, sowie, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind.

5.3.4. Der Teilnehmer beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Teilnehmer ist für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten, z.B. der von ihm hinzugefügten weiteren Veranstaltungsteilnehmer (sofern vereinbart), Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er bei einer Online-Teilnahme an einer Veranstaltung im Einzelfall je nach Veranstaltungsplattform ggf. den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der jeweiligen Plattform gesondert zustimmen muss.

6. Fälligkeit der Zahlungen

6.1. Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist im Voraus mit Zugang der Rechnung fällig.

6.2. Bezahlt der Teilnehmer nicht zum festgesetzten Zahlungstermin, kann MEORGA ihn von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt davon unberührt.

6.3. Kosten für An- und Abreise, Übernachtungen und ähnliche sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Bei einem etwaigen Ausfall einer Veranstaltung sind vorstehende Kosten gegenüber MEORGA nicht als Schaden geltend machbar.

7. Stornierung, Änderungen

7.1. Stornierung von MEORGA Weiterbildungsveranstaltungen (Präsenz-Seminaren, Hybride Veranstaltungen, Live-Webinare, Webinare, e-Learning-Angebote):

Sofern nicht abweichend in der Buchungsbestätigung festgehalten oder vereinbart, ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung schriftlich zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat er an MEORGA eine pauschale Entschädigung in folgender Abstufung zu zahlen:

  • Stornierung bis 21 Tage vor dem Seminar 25 % der Teilnahmegebühr,
  • Stornierung bis 14 Tage vor dem Seminar 50 % der Teilnahmegebühr,
  • Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Seminar 100 % der Teilnahmegebühr.

7.2. Stornierung von Inhouse-Seminaren und individuellen Angeboten (Beraterstunden, Keynote-Buchungen, Consultinglösungen):

Sofern nicht abweichend im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung festgehalten oder vereinbart, ist der AG berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung schriftlich zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat er an MEORGA eine pauschale Entschädigung in folgender Abstufung zu zahlen:

  • Stornierung bis 6 Monate vor dem Seminar 50 % der vereinbarten Vergütung,
  • Stornierung 3 bis weniger als 6 Monate vor dem Seminar 75 % der vereinbarten Vergütung,
  • Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Seminar 100 % der vereinbarten Vergütung.

7.3. Stornierung aller übrigen Veranstaltungen:

Sofern nicht abweichend in der Anmeldebestätigung festgehalten oder vereinbart, ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung schriftlich zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat er an MEORGA eine pauschale Entschädigung in folgender Abstufung zu zahlen:

  • Stornierung bis 3 Monate vor der Veranstaltung 79,00 € zzgl. MwSt. bzw. alternativ 100 % der Teilnahmegebühr, wenn diese unter 79,00 € zzgl. MwSt. liegt.
  • Stornierung weniger als 3 Monate vor der Veranstaltung 50 % der Teilnahmegebühr
  • Stornierung weniger als 2 Tage vor der Veranstaltung bzw. Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung 100 % der Teilnahmegebühr.

7.4. MEORGA hat im Übrigen das Recht, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verändern (z.B. Änderungen des Programms, des Formats (Präsenz, Hybrid oder Digital), des Zeitpunkts oder Zeitplans, des Ortes oder der Örtlichkeit, des Dozenten). Über wesentliche Änderungen wird MEORGA den Teilnehmer gesondert in Textform informieren. Sämtliche Änderungen werden auch auf der Webseite kommuniziert. Dem Teilnehmer obliegt es, sich insoweit auch selbst über solche Änderungen zu informieren.

8. Sonderkündigungsrecht von MEORGA

Bei erheblichen Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen kann MEORGA das Vertragsverhältnis nach textlicher Abmahnung fristlos kündigen. Die fristlose Kündigung kann mündlich auch während einer Veranstaltung erfolgen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört werden. Der Teilnehmer ist in diesem Fall zur sofortigen Räumung bzw. zum sofortigen Verlassen der Veranstaltung, bei virtueller Teilnahme an einer Hybrid- bzw. Digitalveranstaltung zum Verlassen der Veranstaltungsplattform verpflichtet. Kommt der Teilnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist MEORGA berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers durchzuführen.

9. WIDERRUFSRECHT bei VERBRAUCHERN

Ist der Teilnehmer Verbraucher gilt das folgende Widerrufsrecht:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen berufliche Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Gesetzgeber fordert von uns den nachfolgenden Hinweis für Verbraucher:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MEORGA GmbH, Jakobstraße 1a, 66763 Dillingen, telefonisch unter +49 6831 16523-0, per E-Mail an info@meorga.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformularverwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • An (MEORGA GmbH, Jakobstraße 1a, 66763 Dillingen):
  • Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung XY [bitte konkretisieren]
  • Bestellt am (Datum der Anmeldung/erhalten am (Datum des Erhalts der Buchungsbestätigung))
  • Name des Verbrauchers
  • Anschrift des Verbrauchers
  • Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

10. Haftungsbeschränkung

MEORGA haftet für Schäden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung aus der Übernahme einer etwaigen Garantie sowie aus einer gesetzlichen verschuldensunabhängigen Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1. MEORGA wird die übermittelten Leistungsgegenstände nach dem neuesten Stand der Technik vertraulich behandeln; MEORGA kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine 100%ige Vertraulichkeit gewährleisten.

11.2. Die Parteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung der Vertragsbeziehung erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, als solche behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere auch die zwischen den Parteien abgeschlossenen Aufträge. Die Parteien werden ihren von dem Auftrag betroffenen Mitarbeitern und involvierten Dritten, insbesondere Subunternehmer, eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des jeweiligen Auftrages, gleich aus welchem Grund, für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.

11.3. Der Teilnehmer ermächtigt MEORGA, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten. MEORGA erklärt, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu strenger Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und MEORGA alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften geltender Datenschutzgesetze zu gewährleisten.

11.4. Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung von MEORGA erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine Adressdaten (Funktion, Vorname, Nachname, Firmenname und Firmenadresse) in eine Teilnehmerliste aufgenommen werden, die ggfs. im Rahmen der Veranstaltung ausgegeben wird. Die Teilnehmerliste wird ausschließlich den Veranstaltungsteilnehmern für Zwecke des Networkings zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer kann diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

11.5. Unser Geschäftsmodell sieht vor, dass Events von MEORGA mit Hilfe von Sponsoren und Kooperationspartner finanziert werden. Diese erhalten im Gegenzug Teilnehmerdaten die in der Regel öffentlich zugänglich sind. Im Detail:

  • Vor-/Nachname,
  • Funktion,
  • Firmenname und Firmenadresse
  • Karrierelevel
  • Unternehmensbereich
  • Branche.

Die Partner und Sponsoren, die Daten des Teilnehmers erhalten, finden sich, stets aktualisiert, auf der Anmeldeseite des gebuchten Events. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass falls der verantwortliche Empfänger seinen Firmensitz außerhalb der EU hat, dort evtl. ein weniger hohes Datenschutzniveau herrscht.

Der Teilnehmer kann der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Information jederzeit schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse und des betreffenden Veranstaltungs- /Weiterbildungsangebots gegenüber der MEORGA GmbH, Jakobstraße 1a, 66763 Dillingen, E-Mail info@meorga.de widersprechen oder Adressänderungen vornehmen lassen.

12. Abtretung und Aufrechnung

Der Teilnehmer kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MEORGA die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen.

13. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von der MEORGA nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen MEORGA, die Erfüllung seiner Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. MEORGA wird den Teilnehmer über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren im Auftrag vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von MEORGA erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch den Teilnehmer zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

14. Verbraucher-Schlichtungsverfahren

MEORGA ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

15.1. Erfüllungsort ist Würzburg.

15.2. Gerichtsstand für alle sich zwischen MEORGA und Teilnehmer ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, wenn der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Würzburg.

15.3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Teilnehmer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

15.4. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung mit MEORGA bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

15.5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für Vertragslücken.

15.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht.

MEORGA behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für kommerzielles Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb eines entsprechenden Nutzungsrechts wenden Sie sich bitte an datenschutz@vogel.de.