Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Agentur eviom

Stand: 31.08.2023

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der eviom GmbH, Schwanthalerstraße 11, 80336 München (nachfolgend „eviom“ genannt), mit ihren Kunden (nachfolgend der „Kunde“ oder die „Kunden“ genannt).

1.2 Diese AGB richten sich nur an Unternehmer und kommen daher ausschließlich gegenüber Unternehmern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit eviom. Diese AGB gelten auch dann, wenn eviom in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4 eviom behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Der Kunde kann der aktualisierten Version der AGB innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als akzeptiert. Sofern der Kunde den Änderungen der AGB widerspricht, hat eviom das Recht, die Vertragsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beendigen.

1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung gültigen aktuellen Fassung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB kann unter eviom.com abgerufen werden.

2. Vertragsverhältnisse und -inhalte

2.1 eviom ist eine Agentur für Digitales Marketing & Kommunikation für kundenspezifische B2B-Kommunikationslösungen. Ziel der Zusammenarbeit zwischen Kunde und eviom ist insbesondere die Optimierung und Erweiterung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Kunden, seiner Produkte und/oder Dienstleistungen im Markt sowie die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Präsentation des geschäftlichen Betätigungsfeldes und der Produkte des Kunden.

2.2 Der Kunde kann bei eviom insbesondere Leistungen hinsichtlich digitalem Marketing und der dazugehörigen Bandbreite (Content Marketing, Content Erstellung etc.) beauftragen. Die detailliert beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot unter Geltung dieser AGB.

2.3 Der Kunde kann Einzelleistungen und Retainerleistungen beauftragen.

2.3.1 Einzelleistungen/Projekte sind Dienstleistungen die einmalig und durch einmalige Beauftragung erbracht werden. Diese werden in Teilleistungen (Module) oder als Gesamtleistung erbracht.

2.3.2 Retainer sind Dienstleistungen die mit einem zeitlichen Vertrag und fest vereinbarten Leistungen oder Stunden erbracht werden („Retainer„).

2.4 Die von eviom geschuldeten Leistungen werden nachfolgend einheitlich auch als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. eviom steht nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ein.

2.5 eviom ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (nachfolgend „Fremdleistung“ genannt).

2.6 Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander:

  • Auftragsbestätigung inkl. seiner eventuellen Anlagen,
  • diese AGB, jeweils aktueller Stand,
  • gesetzliche Vorschriften.

Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten
Reihenfolge.

3. Vertragsschluss

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Angebote von eviom zeitlich beschränkt auf den im Angebot angegebenen Zeitraum bindend. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt mit Unterzeichnung des Angebotes durch den Kunden und Übersendung binnen der Bindungsfrist zustande. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung mindestens in Textform durch eviom. 

4. Mitwirkungspflichten und Genehmigungen, Abnahmen, Freigaben

4.1 Der Kunde wird im Auftrag vorgesehene Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben rechtzeitig erteilen, so dass der Arbeitsablauf bei eviom und ihren Lieferanten und damit die gemeinsam fixierten Ziele nicht beeinträchtigt werden. Nicht oder verspätet erbrachte Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben können Mehrkosten verursachen, die vom Kunden zu tragen sind. Genehmigungen, Abnahmen und Freigaben gelten als erteilt, wenn innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen nach Übermittlung des jeweiligen Leistungsgegenstandes durch eviom an den Kunden keine diesbezügliche Erklärung vom Kunden bei eviom vorliegt. Die Abnahme gilt spätestens mit Nutzung oder Zahlung der Vergütung als erfolgt.

4.2 Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien dienen als wesentliche Grundlage für die Leistungen von eviom. Der Kunde garantiert die Richtigkeit der Informationen gegenüber eviom und steht für sämtliche Rechtsfolgen unrichtiger Informationserteilungen ein. Der Kunde stellt sicher, dass eviom die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und stellt eviom von einer Inanspruchnahme Dritter in Bezug auf eben diese Materialien frei.

4.3 Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht im Übrigen nicht nachkommt, hat eviom ihn (Textform, z.B. E-Mail genügt) aufzufordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht trotz Fristsetzung nicht nach, so ist eviom berechtigt, nach eigener Wahl entweder ihre Leistung auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder von dem Auftrag zurückzutreten. eviom kann außerdem sämtliche Aufwendungen ersetzt verlangen, die eviom im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbracht hat und die infolge der Pflichtverletzung des Kunden vergeblich waren oder zusätzlich erbracht werden mussten. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz bleibt unberührt.

4.4 Muss ein Konzept oder eine sonstige Leistung aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informationen oder infolge des Nachreichens von Informationen abgeändert werden, gilt dies stets als Erweiterung des Leistungsumfangs und wird nachvergütet.

5. Fälligkeit des Leistungsgegenstandes

Die Fälligkeit der Leistungen von eviom richtet sich nach den gemeinsamen Absprachen zwischen eviom und dem Kunden, die einen gemeinsamen Zeitplan erstellen und erforderlichenfalls anpassen.

6. Vergütung und Preise / Preisänderungen

6.1 Zwischen den Parteien gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise als vereinbart, zuzüglich des zum Leistungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuersatzes.
Beim Retainer wird eine monatliche Pauschalvergütung vereinbart. Leistungen, die den Leistungsumfang des Retainers überschreiten, werden als weitere Einzelprojektaufträge auf Basis des Auftrages vereinbart. Hierfür erfolgt eine Aufwandsschätzung und ein Angebot durch eviom auf Basis des Auftrags. Ein Einzelprojektauftrag kommt entsprechend der Regelung in Ziffer 2 dieser AGB zustande. Sollte es an einem Einzelprojektauftrag fehlen, werden die Zusatzleistungen auf Basis der aktuellen Preisliste berechnet.

6.2 Bei projektbezogenen Leistungen ohne kontinuierliche Beauftragung von eviom gilt die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Vergütung als vereinbart. Nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungen werden als Zusatzleistungen berechnet.   

6.3 Die Rechnungsstellung über die erbrachten Leistungen von eviom, sowie über die durch die Beauftragung Dritter entstandenen Kosten und über Auslagen erfolgt nachträglich oder bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung anteilig während bzw. nach Abschluss eines Projekts.

6.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Rechnungserstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.5 Reisekosten von eviom werden vom Kunden auf Nachweis erstattet. Reisekosten beinhalten dabei insbesondere die Kosten für Verkehrsmittel (Flugzeug, Taxi, Mietwagen oder Zug) und für die Unterbringung. Für Flüge sind die Kosten nur für die Inanspruchnahme der Economy-Class, bei Zugreisen nur die für die zweite Klasse und bei der Unterbringung nur die für ein Viersternehotel erstattungsfähig, soweit der Mitarbeiter nicht in einem Hotel des Kunden untergebracht wird.

7. Laufzeit und Beendigung von Verträgen und Rückabwicklung

7.1 Es gilt die jeweils im Auftrag festgelegte Vertragslaufzeit und die dort festgelegten Kündigungsfristen. Bei einem zeitlich befristeten Auftrag besteht kein ordentliches Kündigungsrecht seitens des Kunden. Bei fehlender Kündigungsregelung bei unbefristeten Aufträgen gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils zum Laufzeitende. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn (i) eine Partei gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch die andere Partei nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder (ii) einer Partei das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder (iii) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.

7.3 Wird ein Auftrag nach Beginn seiner Durchführung durch den Kunden außerordentlich gekündigt oder tritt der Kunde aus Gründen, die eviom nicht zu vertreten hat, von dem Auftrag zurück, ist eviom berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend des Auftrags in Rechnung zu stellen und alle angefallenen Kosten ersetzt zu verlangen und von dem Kunden zu fordern, eviom bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von eviom, schad- und klaglos zu stellen.

7.4 In den vorgenannten Fällen gemäß Ziffer 7.4 und 7.5 bleibt dem Kunden der Nachweis gestattet, dass eviom kein oder nur ein wesentlich niedriger Schaden als die genannten Stornogebühren entstanden ist.

7.5 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs durch eviom bleibt vorbehalten.

8. Nutzungsrechte, Eigentum

8.1 Für den Fall, dass eine Leistung durch die Bearbeitung von eviom urheberrechtlichen Schutz erlangt, überträgt eviom dem Kunden ein räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur vollständigen oder teilweisen Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes. Eingeschlossen ist das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte. Abweichende Nutzungsrechtseinräumungen bedürfen der schriftlichen Individualabsprache.

8.2 Die Einräumung etwaiger Nutzungsrechte erfolgt mit Abnahme und aufschiebend bedingt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

8.3 Rechte an vom Kunden abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben bei eviom. Dies gilt auch für Leistungen von eviom, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sind.

9. Gewährleistung

Sollten Leistungen von eviom werkvertraglichen Charakter haben, gelten die nachfolgenden Regelungen:

9.1 Solche Leistungen unterliegen der Abnahme. Weitere Einzelheiten zur Abnahme werden zwischen den Parteien in dem Individualvertrag vereinbart.

9.2 Etwaige Mängel der Leistung hat der Kunde unverzüglich schriftlich gegenüber eviom anzuzeigen. Soweit eine Nachbesserung möglich und mit angemessenem Aufwand durchführbar ist, hat eviom das Recht, von ihr zu vertretende Mängel zu beseitigen.

9.3 Ein Mangel liegt ausschließlich dann vor, wenn der Leistungsgegenstand nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Die vertragliche Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes ergibt sich insbesondere aus den Bestimmungen des Auftrages. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

9.4 Bei Verweigerung, Unmöglichkeit, Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

9.5 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Abschluss der betreffenden Leistungen.

9.6 Ansprüche aufgrund verschuldensunabhängiger Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht sind ausgeschlossen.

9.7 Für Mangelfolgeschäden haftet eviom nur gemäß den in diesen AGB festgelegten Haftungsregelungen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt allerdings nicht, wenn eine Eigenschaftszusicherung vorlag, die den eingetretenen Mangelfolgeschaden umfasst, und wenn der eingetretene Schaden auf dem Fehlen dieser Eigenschaft beruht.

10. Haftung

10.1 Soweit in den übrigen Bestimmungen nichts weiter geregelt ist, haftet eviom auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenso für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte sowie Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet eviom nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

10.2 eviom haftet nicht für die im Leistungsgegenstand enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich schriftlich Vertragsinhalt.

10.3 Die Haftung für Pflichtverletzungen, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt sind, ist auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an eviom gezahlt hat, beschränkt. Das gilt nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

10.4 Für atypische/unvorhersehbare mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet eviom gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung von eviom auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an eviom gezahlt hat. Das gilt nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

11. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

11.1 Alle von eviom für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Filme und Illustrationen werden von eviom ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem halben Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufbewahrt.

11.2 Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann eviom sofort vernichten.

12. Eigenwerbung

eviom sowie die mit ihr i.S. der §§ 15 AktG verbundenen Unternehmen ist es gestattet, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte aus den Aufträgen zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 eviom wird die übermittelten Leistungsgegenstände nach dem neuesten Stand der Technik vertraulich behandeln; eviom kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine 100%ige Vertraulichkeit gewährleisten.

13.2 Die Parteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung der Vertragsbeziehung erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, als solche behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere auch die zwischen den Parteien abgeschlossenen Aufträge. Die Parteien werden ihren von den Leistungen betroffenen Mitarbeitern und involvierten Dritten, insbesondere Subunternehmer, eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.

13.3 Der Kunde ermächtigt eviom, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten, soweit die Verarbeitung einer gesonderten Ermächtigung bedarf und soweit keine anderweitige gesetzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht. eviom erklärt, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und eviom alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften geltender Datenschutzgesetze zu gewährleisten.

13.4 Soweit der Kunde bei eviom die Durchführung einer Leadkampagne bestellt und hierzu Lead-Daten von eviom erhält, ist der Kunde verpflichtet, binnen dreißig (30) Tagen ab Übersendung der Lead-Daten seinen Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO nachzukommen.

14. Abtretung und Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von eviom die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Der Kunde darf gegen Forderungen von eviom nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

15. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von eviom nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen eviom, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. eviom wird den Kunden über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von eviom erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch den Kunden zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.

16. Form

16.1 Für alle Vereinbarungen zwischen eviom und dem Kunden bezüglich der vertraglich geschuldeten Leistungen und aller Modalitäten der Leistungserbringung gilt, soweit in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich mindestens das Textformerfordernis.

16.2 Für alle anderen rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen des Kunden gegenüber eviom in Bezug auf den Auftrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) gilt das Schriftformerfordernis. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben hiervon unberührt.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

17.1 Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich zwischen eviom und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München, Deutschland.

17.3 Änderungen und Ergänzungen, sowie die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit eviom bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform, soweit in diesem Vertrag nicht eine andere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.

17.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung einer Vertragslücke. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht.

Die eviom GmbH behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für kommerzielles Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb eines entsprechenden Nutzungsrechts wenden Sie sich bitte an datenschutz@vogel.de.