Generalvereinbarung Freelancer

Allgemeine Bedingungen
der Vogel Communications Group GmbH & Co. KG sowie deren verbundenen Unternehmen i.S.d §§ 15 ff. AktG für Auftragsverhältnisse mit Freien Mitarbeitern

Stand: 30.07.2024

1. Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen für freie Mitarbeiter („Allgemeine Bedingungen“) gelten für Beauftragungen der Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg („VCG“), sowie deren verbundenen Unternehmen i.S.d §§ 15 ff. AktG oder § 271 HGB („zusammen „VCG Gruppe“ oder „Auftraggeber“) von Freien Mitarbeitern („Auftragnehmern“).

1.2 Diese Allgemeinen Bedingungen regeln ausschließlich die Rahmenbedingungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, der für den Auftraggeber Leistungen (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“ oder auch einzeln „Leistung“) erbringt.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.

1.4 Die konkreten Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber werden in gesonderten Einzelaufträgen vereinbart.

1.5. Diese Allgemeine Bedingungen gelten auch dann, wenn auf sie im Rahmen der Einzelbeauftragung nicht gesondert Bezug genommen wird.

1.6. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen originär für den Auftraggeber.

1.7. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Veröffentlichung, Verwertung und Verwendung der jeweiligen Leistung besteht grundsätzlich nicht

2. Art und Weise der Tätigkeit des Auftragnehmers

2.1. Der Auftragnehmer hat die Durchführung und den Ablauf seiner Leistung selbst zu organisieren. Er unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers und hat keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Angestellten des Auftraggebers. Er ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich, selbständig, leitend und in seinem pflichtgemäßen Ermessen. Es findet keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers statt. Projektbezogene Zeitvorgaben des Auftraggebers sind allerdings einzuhalten, ebenso fachliche Vorgaben des Auftraggebers, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind. Eine Nutzung der Büroinfrastruktur erfolgt nicht.

2.2. Wenn der Auftragnehmer zur Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages Dritte oder z.B. Subunternehmer beschäftigen möchte, ist zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen bleibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in diesen Fällen gegenüber selbst verantwortlich.

2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Angebote für Beauftragungen des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4. Der Auftragnehmer darf auch für andere Auftraggeber tätig sein.

3. Rechteeinräumungen

3.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber an sämtlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags die bei ihm entstandenen, entstehenden und/oder hierfür von ihm erworbenen oder zu erwerbenden urheberrechtlichen Nutzungs-‍, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte mit Entstehung beziehungsweise mit Übertragung auf den Auftraggeber zur ausschließlichen, frei übertragbaren, räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung.
Der Auftragnehmer bleibt dabei im Sinne von § 31 Abs. 3 Satz 2 UrhG berechtigt, einzelne Bestandteile der jeweiligen Leistung (z.B. o-Töne) anderweitig zu nutzen, soweit dem nicht weitere Regelungen dieser Allgemeinen Bedingungen entgegenstehen.

3.2. Die eingeräumten Rechte gemäß Ziffer 3.1 umfassen insbesondere folgende Nutzungsarten:

  1. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form, auch mehrfach;
  2. das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, die jeweilige Leistung unter Einbezug jeglicher technischen Möglichkeiten, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
  3. das Recht zur Zurverfügungstellung der jeweiligen Leistung auf Abruf, d.h. das Recht, die jeweilige Leistung abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
  4. das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, die jeweilige Leistung gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
  5. das Recht zur Übersetzung der jeweiligen Leistung in andere Sprachen und die Auswertung dieser Sprachfassung nach allen vertragsgegenständlichen Nutzungsarten;
  6. das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die jeweilige Leistung, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Auftragnehmers, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten;
  7. das Werberecht, d.h. das Recht, die jeweilige Leistung im Umfang der eingeräumten Rechte, auch unentgeltlich, durch ganzen oder teilweisen Abdruck, Sendung oder sonstige Wiedergabe, auch im Internet, zur Werbung für den Auftraggeber, oder für Dritte, auch in jeglichen anderen Medien außerhalb des Internets, entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen.
  8. das Recht, die jeweilige Leistung ganz oder in Teilen, alleine oder im Rahmen anderer Leistungen, Werke und Nutzungsformen in körperlicher oder unkörperlicher Form zu archivieren, in Sammlungen und/oder Datenbanken aufzunehmen und Dritten den Zugang zu der Leistung in welcher Form auch immer zu gestatten (z.B. Online-Dienste).

3.3. Die Rechteeinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der jeweiligen Leistung nach allen Nutzungsarten und eine Benutzung der jeweiligen Leistung in Verbindung mit anderen Werken. Die Rechteübertragung umfasst auch sämtliche erst nach Vertragsschluss bekanntwerdenden Nutzungsarten.

3.4. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ferner das Recht ein, im Hinblick auf die Durchführung des Auftrages den Titel der jeweiligen Leistung sowie Namen, Titel, Logos und Abbildungen des Aufragnehmers in Printpublikationen sowie auf Webseiten des Auftraggebers, insbesondere dessen Fachmedien-Portalen und Social-Media-Kanälen und in der einschlägigen Werbung für vorgenannte Publikationsmedien zu verwenden.

3.5. Das Recht, Titelschutzrechte bezüglich der jeweiligen Leistung zu beanspruchen bzw. geltend zu machen, steht dem Auftraggeber zu.

3.6. Der Auftraggeber kann die ihm nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen und Sublizenzen an Dritte vergeben, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.

3.7. Soweit dem Auftraggeber im Rahmen dieser Bedingungen das Recht eingeräumt wird, die jeweilige Leistung zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, hat der Auftraggeber Beeinträchtigungen der jeweiligen Leistung zu unterlassen, die geistige oder persönliche Rechte des Auftragnehmers an der jeweiligen Leistung zu gefährden geeignet sind.

3.8. Der Auftragnehmer verzichtet darauf, Ansprüche wegen fehlender Urheberbenennung gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

3.9. Der Auftragnehmer garantiert, dass Rechte Dritter durch die Verwertung der jeweiligen Leistung durch den Auftraggeber nicht verletzt werden und dass er bisher keine diesem Vertrag entgegenstehenden Verfügungen getroffen hat und er allein berechtigt ist, über die leistungsgegenständlichen Nutzungs- und Verwertungsreche zu verfügen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich etwaiger Rechtsanwalts- und weiteren Rechtsverteidigungskosten) frei, die diese im Zusammenhang mit der jeweiligen Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber geltend machen.

4. Beiträge, Manuskriptablieferung, Miturheber

4.1 Soweit es sich bei den Leistungen um die Erarbeitung, Erstellung, Bearbeitung oder Übersetzung von Beiträgen und/oder multimediale Inhalte (z.B. Podcast, Foto-/Film-/Tonaufnahmen, Grafiken, Skizzen, Tabellen) handelt (nachfolgend gemeinsam „Beiträge“ oder auch einzeln „Beitrag“) gilt folgendes:

4.2. Der Auftragnehmer der jeweiligen Veröffentlichung durch den Auftraggeber nicht durch anderweitige Veröffentlichungen Konkurrenz machen. Dies umfasst insbesondere, dass der Auftragnehmer durch keine anderen Beiträge den gemäß diesen Allgemeine Bedingungen erstellten Beitrag in SEO-Abfragen aus technischer Sicht Konkurrenz macht, d.h. u.a. nicht von Google als duplicate content eingestuft wird.

4.3. Das Recht zur Erstveröffentlichung liegt bei dem Auftraggeber.

4.4. Der Auftragnehmer liefert das vollständige Manuskript des jeweiligen Beitrags (einschließlich etwa vorgesehener und von ihm zu beschaffender Bildvorlagen oder anderer multimedialer Inhalte mit Quellennachweisen) grundsätzlich bis zu einem konkret festzulegenden Datum in einem gesondert festzulegenden Format an den Auftraggeber ab.

4.5. Gehören zu dem jeweiligen Beitrag Abbildungen oder andere multimediale Inhalte, so ist es grundsätzlich Sache des Auftragsnehmers, Vorlagen bzw. Handskizzen zu beschaffen. Soweit daran oder an zu dem jeweiligen Beitrag gehörenden Fremdtexten Rechte Dritter bestehen, ist grundsätzlich der Auftragnehmer verpflichtet, sich um den Rechtserwerb zu kümmern. Der Auftragnehmer versichert, dass dieser Rechtserwerb den Auftraggeber in die Lage versetzt, den jeweiligen Beitrag einschließlich ggf. enthaltener Fremdinhalte in dem in diesem Vertrag geregelten Umfang zu nutzen und zu verwerten.

4.6. Der Auftraggeber kann jederzeit nach eigenem Ermessen auf die Verwendung einzelner Vorlagen, Abbildungen, Fremdtexte oder anderer multimedialer Inhalte des Auftragnehmers verzichten.

4.7. Soweit der Auftragnehmer ein körperliches Manuskript eingereicht hat, überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Eigentum am Manuskript.

4.8. Entspricht das Manuskript nach Ansicht des Auftraggebers nicht den getroffenen Vereinbarungen, steht dem Freiem Mitarbeiter das Recht zur Korrektur seines jeweiligen Beitrags zu (Nachbesserung). Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer eine konkrete Frist zur Korrektur seines jeweiligen Beitrags setzen. Nach fruchtlosem Ablauf vorgenannter Frist oder bei gescheiterten zwei Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber von der Einzelbeauftragung des von der Nachbesserung betroffenen Beitrags zurückzutreten und die gesetzlichen Ansprüche und Rechte geltend machen.

4.9. Sind mehrere Urheber an dem jeweiligen Beitrag beteiligt, so stehen ihnen die Honorare nach Ziffer 5 dieser Allgemeinen Bedingungen insgesamt und im Zweifel zu gleichen Teilen zu.

5. Honorar

5.1. Der Auftragnehmer erhält ein Honorar, dessen Höhe sich nach der jeweiligen Einzelbeauftragung richtet.  

5.2. Die Abrechnung der Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber erfolgt monatlich jeweils bis zum 5. für den Vormonat an die im jeweiligen Einzelauftrag angegebene Rechnungsadresse.

5.3. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.

5.4. Von der Honorarzahlung umfasst sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers gemäß des jeweiligen Einzelauftrages bezüglich seiner Beiträge, insbesondere Rechteeinräumung und Eigentumsverschaffung sowie Auslagen, Reisekosten und Spesen.

5.5. Der Auftragnehmer ist für die Versteuerung und Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.

6. Vertragslaufzeit

6.1. Die Laufzeit dieser Allgemeinen Bedingungen beginnt mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Bedingungen und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung des Vertrages durch eine Vertragspartei aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.2. Bis zur Beendigung dieser Allgemeinen Bedingungen abgeschlossene und ggf. zeitlich über den Zeitpunkt der Kündigung dieser Allgemeinen Bedingungen hinausgehende Einzelbeauftragungen bleiben entsprechend der zwischen den Parteien getroffenen Einzelvereinbarung von einer Kündigung dieser Allgemeinen Bedingungen unberührt, soweit nicht anders vereinbart.

6.3. Klarstellend halten die Parteien fest, dass Dauer und Bestand der Rechteübertragungen in Ziffer 3 und Ziffer 4 von Vertragsbeendigungen gleich welcher Art unberührt bleiben.

7. Geheimhaltung/Verpflichtung zur Verschwiegenheit

7.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers sowie über sämtliche Umstände und Angelegenheiten seiner Geschäftspartner, Kunden und Experten von denen er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit Kenntnis erlangt, während der Dauer und nach der Beendigung dieser Allgemeinen Bedingungen Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch für Aufträge bis zu ihrer Veröffentlichung und für sonstige geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten, z.B. Betriebsinterna.

7.2. Der Auftragnehmer erkennt an, dass das geistige und materielle Eigentum an sämtlichen vertraulichen Informationen und Unterlagen bei dem Auftraggeber liegt. Durch die Zurverfügungstellung bzw. Zugänglichmachung von vertraulichen Informationen und Unterlagen werden unter keinen Umständen, weder ausdrücklich oder stillschweigend, noch durch Lizenz oder auf sonstige Weise, Eigentums- oder sonstige geschützte Rechte an Informationen eingeräumt.

8. Datenschutz

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Insbesondere ist es ihm untersagt, Daten aus dem Computernetzwerk des Auftraggebers oder seiner Geschäftspartner und Kunden auf Datenträger zu überspielen oder sonst wie unbefugt zu übertragen. Nach Beendigung der Tätigkeit sind sämtliche Daten an den Auftraggeber zu übergeben und, sofern die Tätigkeit auf einem Computer außerhalb des Netzwerks des Auftraggebers erbracht wurde, nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu löschen.

9. Haftung und Gewährleistung

Sollte der Auftraggeber auf Grund von Leistungen, die vom Auftragnehmer erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber, diesen von derlei Haftung freizustellen. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Form, Salvatorische Klausel

10.1. Diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen und dem jeweiligen Einzelauftrag ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Auftraggebers.

10.3. Der Abschluss, die Änderung oder Ergänzung sowie die Aufhebung diese Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung der Textform als solche.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden bzw. sollte diese Allgemeinen Bedingungen eine Lücke enthalten, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.