Bedingungen für Referenten- und Moderatorentätigkeiten für die Vogel IT-Medien GmbH

Stand 30.09.2024

1. Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Tätigkeit von Referenten und Moderatoren („Referent“) für die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg („VIT“). Individuelle textliche Vereinbarungen zwischen VIT und dem Referenten ergänzen diese Bedingungen.

2. Leistungen Referent

Der Referent übernimmt die inhaltliche Vorbereitung und erbringt seine Leistung auf der Grundlage der ausgearbeiteten Konzeption höchstpersönlich. Er trägt die volle Verantwortung für die von ihm zu erbringenden Leistungen und die Leistungsinhalte. Der Referent stellt VIT die von ihm angeforderten persönlichen Daten über das dafür vorgesehene Onlineformular zur Verfügung.

3. Leistungen VCG

VIT ist verpflichtet, die textlich vereinbarten Leistungen gegenüber dem Referenten zu erbringen. Im Übrigen ist VIT bei der Gestaltung des Kontextes, indem der Referent seine Leistung erbringt, frei.

4. Höhere Gewalt

Für den Fall, dass die jeweiligen Leistungen aus von beiden Parteien nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere aufgrund von Zufall, Epidemien, Pandemien und höherer Gewalt, nicht in der beabsichtigten Art und Weise erbracht werden können, gilt Folgendes: Können die jeweiligen Leistungen auf eine andere als die beabsichtigte Art und Weise erbracht werden und ist dies beiden Parteien möglich und zumutbar, werden die jeweiligen Leistungen auf diese andere Art und Weise erbracht. Soweit die Leistungen auch nicht auf eine andere Art und Weise erbracht werden können, werden sich beide Vertragsparteien um einen entsprechenden Nachholtermin bemühen. Ist die Vereinbarung eines entsprechenden Nachholtermins nicht möglich oder nicht zumutbar, entfallen für beide Vertragsparteien die Leistungspflichten.

5. Nutzungsrechte

Der Referent erklärt sich damit einverstanden, dass VIT zeitlich und räumlich unbeschränkt Aufzeichnungen seiner jeweiligen Leistung und seines Bildnisses anfertigen, nutzen und Dritten übergeben und zugänglich machen darf. Das Einverständnis bezieht sich auch auf eine Nutzung zu Vermarktungszwecken. Der Referent räumt VIT an dessen eingebrachten Inhalten sämtliche zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die Rechteeinräumung umfasst inhaltlich insbesondere auch das (Live-)Streaming der jeweiligen Leistung des Referenten (öffentliche Wiedergabe für Veranstaltungsteilnehmer, Zugänglichmachung im Internet u. a. auf Plattformen und Social-Media-Kanälen von VIT), sowie die Aufzeichnung der jeweiligen Leistung auf geeignete Bildtonträger. VIT kann Auszüge aus einer der vorbenannten Aufzeichnungen zu Vermarktungszwecken auf Plattformen von VIT sowie externen Plattformen einsetzen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Der Referent versichert, dass er für sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte die uneingeschränkten Nutzungsrechte besitzt und diese von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass VIT wegen der Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird, stellt der Referent VIT von diesen Ansprüchen frei.

6. Sonstiges

Die Bedingungen der Leistungen unterliegen dem Recht des Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Abänderung der Textform.