1. Geltungsbereich der AGB
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Vogel Event Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg (nachfolgend „VES“ genannt), gegenüber Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt), die Veranstaltungen wahrnehmen, bei denen VES-Veranstalter ist. „Veranstaltungen“ meint jegliche Art von Präsenz-, Digital– oder Hybridveranstaltung (wie z.B. Messen, Seminare Weiterbildung etc.)
1.2. Geschäftsbedingungen des Teilnehmers, die abweichend oder widersprechend zu diesen AGB sind, finden nur Anwendung, wenn sie von VES schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn VES in Kenntnis solcher AGB Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. VES kann diese AGB aus triftigen Gründen anpassen, wobei dieses Änderungsrecht nicht für wesentliche Vertragspflichten gilt. Änderungen werden dem Teilnehmer schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Der Teilnehmer kann der aktualisierten Version innerhalb von zwei (2) Wochen ab Erhalt der Mitteilung widersprechen. Die widerspruchslose Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach Zugang des Hinweises gilt als Akzeptanz der Änderungen. Ein unberechtigter Widerspruch gegen die AGB kann im Einzelfall einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.
1.4. Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung geltenden Fassung. Sofern nicht anders vereinbart und der Teilnehmer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss und Anmeldung
2.1. Angebote seitens VES stellen eine Aufforderung an den Teilnehmer dar, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben.
2.2. Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung online über das Buchungsportal unter Zustimmung zu den AGB erforderlich. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist von dem Teilnehmer in der hierfür vorgesehenen Form an VES zu übermitteln und stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der jeweils ausgewählten Veranstaltung dar. Die im Rahmen der Anmeldung vom Teilnehmer abgefragten Informationen sind wahrheitsgemäß zu erteilen.
2.3. Der Vertrag hinsichtlich der ausgewählten Veranstaltung kommt durch Übersendung der Buchungsbestätigung von VES an den Teilnehmer zustande. VES behält sich vor, die Zulassung des Teilnehmers zur gebuchten Veranstaltung zu verweigern, sofern z.B. in der Person des Teilnehmers Gründe vorliegen, die gegen eine Zulassung sprechen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Zulassung besteht in einem solchen Fall nicht. Die Verweigerung der Zulassung und die Gründe hierfür werden dem betroffenen Teilnehmer in Textform mitgeteilt.
3. Vertragsverhältnisse und -inhalte
3.1. Der Teilnehmer kann bei VES Leistungen und Inhalte der jeweiligen Veranstaltung buchen. In der Buchungsbestätigung werden jeweils Umfang und Inhalt der von VES geschuldeten Leistungen festgelegt.
3.2. Die nach Ziffer 3.1 von VES geschuldeten Leistungen und Inhalte werden nachfolgend einheitlich auch als „Leistungen“ oder „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. VES steht nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ein.
3.3. VES ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
3.4. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander:
- Buchungsbestätigung inkl. ihrer eventuellen Anlagen,
- diese AGB in der jeweils geltenden Fassung,
- gesetzliche Vorschriften.
Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten Reihenfolge.
4. Teilnahme
4.1. Die dem Teilnehmer durch VES mitgeteilte Buchungsbestätigung einer Veranstaltung bezieht sich nur auf den angemeldeten Teilnehmer. Der Teilnehmer kann bei persönlicher Verhinderung einen Ersatzteilnehmer bestimmen, der nach Zustimmung durch VES an der Veranstaltung ersatzweise für den ursprünglichen Teilnehmer teilnehmen kann.
4.2. Die Zulassung kann von VES widerrufen werden, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde oder die Voraussetzungen zur Zulassung später entfallen.
4.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung der Hausordnung des Betreibers der jeweiligen Veranstaltungsörtlichkeit.
4.4. Soweit sich eine juristische Person als Teilnehmer zu einer Veranstaltung anmeldet, kann die Veranstaltung durch einen Mitarbeiter der juristischen Person besucht werden.
5. Stornierung, Änderungen
5.1. Stornierung von Weiterbildungsveranstaltungen Vogel Akademie (Präsenz-Seminaren, Hybride Veranstaltungen, Live-Webinare, Webinare, e-Learning-Angebote):
Sofern nicht abweichend in der Buchungsbestätigung festgehalten oder vereinbart, ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung unter Einhaltung der Textform zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat er an VES eine pauschale Entschädigung in folgender Abstufung zu zahlen:
- Stornierung bis 21 Tage vor dem Seminar: 25 % der Teilnahmegebühr,
- Stornierung bis 14 Tage vor dem Seminar: 50 % der Teilnahmegebühr,
- Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Seminar: 100 % der Teilnahmegebühr.
5.2. Stornierung von Inhouse-Seminaren und individuellen Angeboten (Beraterstunden, Keynote-Buchungen, Consultinglösungen):
Sofern nicht abweichend im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung festgehalten oder vereinbart, ist der Teilnehmer bzw. Auftraggeber berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung schriftlich zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat er an VES eine pauschale Entschädigung in folgender Abstufung zu zahlen:
- Stornierung bis sechs (6) Monate vor dem Seminar: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- Stornierung innerhalb drei (3) bis weniger als sechs (6) Monate vor dem Seminar: 75 % der vereinbarten Vergütung,
- Stornierung weniger als 3 Monate vor dem Seminar: 100 % der vereinbarten Vergütung.
5.3. Stornierung aller übrigen kostenpflichtigen Veranstaltungen:
Sofern nicht abweichend in der Anmeldebestätigung festgehalten oder vereinbart, ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung schriftlich zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat er an VES eine pauschale Entschädigung in folgender Abstufung zu zahlen:
- Stornierung bis drei (3) Monate vor der Veranstaltung: 79,00 € zzgl. MwSt. bzw. alternativ 100 % der Teilnahmegebühr, wenn diese unter 79,00 € zzgl. MwSt. liegt.
- Stornierung weniger als drei (3) Monate vor der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr
- Stornierung weniger als zwei (2) Tage vor der Veranstaltung bzw. Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.
5.4. In allen Fällen der Absätze 5.1., 5.2. und 5.3. bleibt dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber der Nachweis gestattet, dass VES aufgrund der Stornierung ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden niedriger ist als die zuvor aufgelisteten Pauschalen.
5.5. VES hat im Übrigen das Recht, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verändern (z.B. Änderungen des Programms, des Formats (Präsenz, Hybrid oder Digital), des Zeitpunkts oder Zeitplans, des Ortes oder der Örtlichkeit, des Dozenten), sofern dies den Teilnehmer nicht übermäßig benachteiligt. Über wesentliche Änderungen wird VES den Teilnehmer gesondert in Textform informieren. Sämtliche Änderungen werden auch auf der Webseite kommuniziert. Dem Teilnehmer obliegt es, sich insoweit auch selbst über solche Änderungen zu informieren.
6. Sonderkündigungsrecht
6.1. Bei erheblichen Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen oder die Hausordnung oder bei erheblicher Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann VES das Vertragsverhältnis nach textlicher oder mündlicher Abmahnung fristlos kündigen. Das Erfordernis zur Abmahnung entfällt, wenn eine solche Abmahnung im Einzelfall keine Aussicht auf Erfolg bietet und ein weiteres Abwarten VES nicht zugemutet werden kann.
6.2. Spricht VES die Sonderkündigung im Rahmen einer Veranstaltung aus, so ist der Teilnehmer zur sofortigen Räumung bzw. zum sofortigen Verlassen der Veranstaltung, bei virtueller Teilnahme an einer Hybrid- bzw. Digitalveranstaltung zum Verlassen der Veranstaltungsplattform verpflichtet. Kommt der Teilnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist VES berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers durchzuführen.#
6.3. Etwaige außerordentliche Kündigungsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt.
7. WIDERRUFSRECHT bei VERBRAUCHERN
Ist der Teilnehmer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB gilt das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vogel Event Solutions GmbH, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, telefonisch unter 0931-418-0, per E-Mail an events@vogel.de oder unter folgendem Kontaktformular https://contact.vogel.de/) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformularverwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
- An (Vogel Event Solution GmbH, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, E-Mail: events.vogel.de):
- Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung [bitte konkretisieren]:
- Bestellt am (Datum der Anmeldung): /erhalten am (Datum des Erhalts der Buchungsbestätigung):
- Name des Verbrauchers:
- Anschrift des Verbrauchers:
- Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
8. Fälligkeit der Zahlungen
8.1. Die vereinbarte Teilnahmegebühr wird im Voraus mit Zugang der Rechnung fällig.
8.2. Bezahlt der Teilnehmer nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Rechnung, kann VES ihn von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt davon unberührt.
8.3. Kosten für An- und Abreise, Übernachtungen und ähnliche sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Bei einem etwaigen Ausfall einer Veranstaltung sind vorstehende Kosten gegenüber VES nicht als Schaden geltend machbar.
9. Online-Leistungen bei Hybrid- und Digitalveranstaltungen
9.1. Zugang zur Online-Veranstaltungsplattform, Systemvoraussetzungen
9.1.1. Gegenstand bei der Buchung von Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Veranstaltungen bzw. dem digital durchgeführten Teil von hybriden Veranstaltungen ist in der Regel die Bereitstellung des Zugangs zur Veranstaltungsplattform, sowie die Nutzung der Funktionalitäten der Veranstaltungsplattform und ggf. die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Teilnehmer auf der Veranstaltungsplattform zugänglich gemachten Daten im vereinbarten Umfang.
9.1.2. VES stellt dem Teilnehmer keine Zugriffssoftware zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt in der Regel über einen von der Veranstaltungsplattform unterstützten Browser, der den Systemvoraussetzungen von VES entspricht oder eine herunterladbare Softwareanwendung. Sofern nicht anders in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Event-Leistungspakets ausgewiesen, gelten die Systemvoraussetzungen von VES. Die Details zu den Systemvoraussetzungen finden sich unter Systemanforderungen – Legal Cockpit.
9.1.3. Die Systemvoraussetzungen sind Vertragsbestandteil. Der Teilnehmer hat rechtzeitig vor seiner Teilnahme an der digitalen bzw. hybriden Veranstaltung zu überprüfen, ob die Verbindung zur Veranstaltungsplattform hergestellt werden kann und gegebenenfalls bestehende technische Störungen, die in seiner Verantwortung liegen, rechtzeitig zu beheben. Kann eine technische Verbindung zur Veranstaltungsplattform nicht hergestellt werden, ist VES rechtzeitig zu informieren.
9.1.4. VES schuldet dem Teilnehmer nicht die Bereitstellung und/oder Funktionsfähigkeit des Browsers.
9.1.5. Der Teilnehmer trifft die notwendigen Vorkehrungen, den Zugang zur Veranstaltungsplattform durch Unbefugte zu verhindern.
9.2. Verfügbarkeit der Veranstaltungsplattform, weitere Service Level
9.2.1. VES gewährleistet eine Verfügbarkeit der Veranstaltungsplattform einschließlich Zugriffsmöglichkeit und Erreichbarkeit für den Teilnehmer, die für eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erforderlich ist.
9.2.2. VES haftet nicht für Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle auf der Veranstaltungsplattform, die
a. VES nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs von VES beruhen; hierzu gehören
- Ausfälle, die durch eingehende IT-Angriffe verursacht werden. Dies gilt nicht, wenn VES zum Einsatz von Virenschutzprogrammen verpflichtet ist und diese zum Zeitpunkt des IT-Angriffs nicht dem Stand der Technik entsprochen haben;
- Ausfälle, die durch unsachgemäße Benutzung von Soft- oder Hardware seitens des Teilnehmers entstanden sind und
b. mit dem Teilnehmer vereinbarte oder unvorhergesehene erforderliche, von VES nicht zu vertretende Wartungsarbeiten oder vereinbarte Workarounds (z.B. Nutzung einer anderen Veranstaltungsplattform als Alternative).
9.2.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet,für ihn erkennbare Störungen, Verfügbarkeitseinschränkungen oder Verfügbarkeitsausfälle dem benannten Ansprechpartner von VES bzw. dem für die jeweilige Veranstaltung zuständigen und benannten Supportkontakt von VES unverzüglich mitzuteilen. VES sichert im Fall von Störungen zu, in einer angemessenen und zumutbaren Zeit zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, sofern die Störung in der Verantwortungssphäre von VES zu verorten ist.
9.3. Pflichten des Teilnehmers, Haftung für rechtswidrige Inhalte, Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
9.3.1. Der Teilnehmer haftet dafür, dass es durch ihn im Rahmen der ihm auf der Veranstaltungsplattform zur Verfügung stehenden Funktionen und digitalen Präsentationsmöglichkeiten nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornografischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Vorkommnissen kommt oder durch ihn entsprechende Daten erstellt und/oder auf dem Server des Betreibers der Veranstaltungsplattform gespeichert werden. Insbesondere sind dem Teilnehmer folgende Handlungen auf der Veranstaltungsplattform untersagt:
- das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
- die Verwendung von Inhalten, durch die VES oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden oder das Ansehen der VES geschädigt werden kann;
- die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
9.3.2. Des Weiteren sind dem Teilnehmer auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte über die Funktionalitäten der Veranstaltungsplattform sowie bei der Kommunikation mit anderen Teilnehmern und/oder Moderatoren (z. B. durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen oder das Verfassen von Gästebucheinträgen) die folgenden Aktivitäten untersagt:
- die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
- die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
- die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
- die Belästigung anderer Teilnehmer und/oder Moderatoren, z. B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion der kontaktierten Person sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;
- die Aufforderung anderer Kunden, Teilnehmer und/oder Moderatoren zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke;
- die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Veranstaltungsplattform verfügbaren Inhalten, soweit dem Teilnehmer dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet wird.
9.3.3. Der Teilnehmer versichert, Inhaber aller Rechte, insbesondere aller Urheber, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den von ihm eingestellten Inhalten zu sein. Soweit der Teilnehmer nicht Urheber der von ihm eingestellten Inhalte ist, sichert er die Inhaberschaft des uneingeschränkten Nutzungsrechts hieran zu. Er versichert die Inhaberschaft uneingeschränkter Verwertungsrechte, dass die eingereichten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, sowie, dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind. Der Teilnehmer versichert, die Rechte aller Urheber, Leistungsschutzrechtsinhaber, Schutzrechtsinhaber und sonstiger Berechtigter, die für eine Veröffentlichung, Verwertung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlich sind, erworben zu haben, insbesondere, dass abgebildete Personen ihr ausdrückliches Einverständnis mit der Verwertung und Auswertung des Bildes im Rahmen der Bewerbung über das Profil des Teilnehmers erteilt haben.
9.3.4. Der Teilnehmer beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Teilnehmer ist für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten, z.B. der von ihm hinzugefügten weiteren Veranstaltungsteilnehmer (sofern vereinbart), Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er bei einer Online-Teilnahme an einer Veranstaltung im Einzelfall je nach Veranstaltungsplattform ggf. den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen der jeweiligen Plattform gesondert zustimmen muss.
10. Gewährleistung
Sollten Leistungen von VES werkvertraglichen Charakter haben, gelten die nachfolgenden Regelungen:
10.1. Etwaige Mängel der Leistung hat der Teilnehmer unverzüglich schriftlich gegenüber VES anzuzeigen. Soweit eine Nachbesserung möglich und mit angemessenem Aufwand durchführbar ist, hat VES das Recht, von ihr zu vertretende Mängel zu beseitigen.
10.2. Ein Mangel liegt ausschließlich dann vor, wenn der Leistungsgegenstand nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
10.3. Bei Verweigerung, Unmöglichkeit, Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung kann der Teilnehmer nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
10.4. Gewährleistungsansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb einer Frist von sechs (6) Monaten nach Abnahme der betreffenden Leistungen.
10.5. Das Selbstvornahmerecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
10.6. Für Mangelfolgeschäden haftet VES nur gemäß den in diesen AGB festgelegten Haftungsregelungen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt allerdings nicht, wenn eine Eigenschaftszusicherung vorlag, die den eingetretenen Mangelfolgeschaden umfasst, und wenn der eingetretene Schaden auf dem Fehlen dieser Eigenschaft beruht.
11. Haftung
11.1. Soweit in den übrigen Bestimmungen nichts anderweitig geregelt, haftet VES gegenüber dem Teilnehmer auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet VES nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung insofern auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Falle von atypischen und unvorhersehbaren mittelbaren Schäden ist die Haftung auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Teilnehmer für den Zeitraum von zwei (2) Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an VES gezahlt hat beschränkt. Bei Folgeschäden und bei entgangenem Gewinn ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte sowie Erfüllungsgehilfen von VES.
11.5 Die in den Ziffern 11.1 bis 11.4 genannten Beschränkungen gelten nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.6 VES haftet nicht für die im Leistungsgegenstand enthaltenen Sachangaben über Produkte des Teilnehmers oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe (usw.).
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1. Der Teilnehmer ermächtigt VES, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten.
Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung von VCG erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine Adressdaten (Funktion, Vorname, Nachname, Firmenname und Firmenadresse) in eine Teilnehmerliste aufgenommen werden, die ggfs. im Rahmen der Veranstaltung ausgegeben wird. Die Teilnehmerliste wird ausschließlich den Veranstaltungsteilnehmern für Zwecke des Networkings zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer kann diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
12.2. Unser Geschäftsmodell sieht vor, dass unsere Veranstaltungen mit Hilfe von Sponsoren und Kooperationspartner finanziert werden. Diese erhalten im Gegenzug Teilnehmerdaten, die in der Regel öffentlich zugänglich sind. Im Detail:
- Vor-/Nachname,
- Funktion,
- Firmenname und Firmenadresse
- Karrierelevel
- Unternehmensbereich
- Branche.
Die Partner und Sponsoren, die Daten des Teilnehmers erhalten, finden sich, stets aktualisiert, auf der Anmeldeseite des gebuchten Events. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass falls der verantwortliche Empfänger seinen Firmensitz außerhalb der EU hat, dort evtl. ein weniger hohes Datenschutzniveau herrscht.
Der Teilnehmer kann der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Information jederzeit schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse und des betreffenden Veranstaltungs- /Weiterbildungsangebots gegenüber der Vogel Event Solutions GmbH, Bereich Events, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, E-Mail: events@vogel.de widersprechen oder Adressänderungen vornehmen lassen.
13. Abtretung und Aufrechnung
Der Teilnehmer kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VES die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Der Teilnehmer darf gegen Forderungen von VES nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
14. Höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse
Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, unabwendbare oder unvermeidbare, von VES nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen VES, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. VES wird den Teilnehmer über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs (6) Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren im Auftrag vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von VES erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch den Teilnehmer zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
15. Form
Für alle Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen dieser zwischen VES und dem Teilnehmer gilt, sofern in dem jeweiligen Auftrag oder in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, das Textformerfordernis.
16. Data-Mining
VES behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für kommerzielles Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb eines entsprechenden Nutzungsrechts wenden Sie sich bitte an datenschutz@vogel.de.
17. Eigenwerbung
VES und die mit ihr i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ist es gestattet, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte aus den Veranstaltungen, sowie den Namen und die Marke des Teilnehmers zum Zwecke der Eigenwerbung, insb. für den Zweck der Referenzwerbung, auch nach Beendigung der Vertragszeit unentgeltlich zu nutzen
18. Verbraucher-Schlichtungsverfahren
VES ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
19.1. Erfüllungsort ist Würzburg.
19.2. Gerichtsstand für alle sich zwischen VES und dem Teilnehmer ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, wenn der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Würzburg.
19.3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Teilnehmer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
19.4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für Vertragslücken.
19.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht.