Stand: 21.03.2026
1. Geltungsbereich der AGB
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des FSKZ e. V., Friedrich-Bergius-Ring 22, 97076 Würzburg, und der WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München (nachfolgend gemeinsam „Veranstalter“ genannt), gegenüber Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) im Zusammenhang mit gemeinsam durchgeführten Veranstaltungen.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung gültigen, aktuellsten Fassung. Sofern nicht anders vereinbart und der Teilnehmer Unternehmer (§ 14 BGB) ist, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB kann unter https://legal.vogel.de/legal-cockpit/win-verlag/rechtstexte-additivx/agb-teilnehmer-additivx/ abgerufen werden.
2. Vertragsschluss und Anmeldung
2.1. Für alle Veranstaltungen (d.h. Digital-, Präsenz- oder Hybridveranstaltung) des Veranstalters ist eine vorherige Anmeldung online über das Buchungsportal unter Zustimmung zu den vorliegenden AGB erforderlich. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist von dem Teilnehmer in der hierfür vorgesehenen Form an den Veranstalter zu übermitteln und stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages hinsichtlich der jeweils vom Teilnehmer ausgewählten Veranstaltung dar. Die im Rahmen der Anmeldung vom Teilnehmer abgefragten Informationen sind wahrheitsgemäß zu erteilen.
2.2. Der Vertrag hinsichtlich der jeweils vom Teilnehmer ausgewählten Veranstaltung kommt durch Übersendung der Buchungsbestätigung von dem Veranstalter an den Teilnehmer zustande. Der Veranstalter behält sich vor, die Zulassung des Teilnehmers zur gebuchten Veranstaltung zu verweigern, sofern z.B. in der Person des Teilnehmers Gründe vorliegen, die gegen eine Zulassung sprechen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Zulassung besteht im Fall der zu verweigernden Zulassung nicht. Die Verweigerung der Zulassung und die Gründe hierfür werden dem betroffenen Teilnehmer in Textform mitgeteilt.
2.3. Soweit sich eine juristische Person als Teilnehmer zu einer Veranstaltung anmeldet, kann die Veranstaltung durch einen Mitarbeiter der juristischen Person besucht werden.
2.4. Angebote seitens des Veranstalters stellen eine Aufforderung an den Teilnehmer dar, selbst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben.
3. Vertragsverhältnisse und -inhalte
3.1. Der Teilnehmer kann, sofern im Buchungsprozess verfügbar, bei dem Veranstalter Leistungen und Inhalte der jeweiligen Veranstaltung buchen. In der Buchungsbestätigung werden jeweils Umfang und Inhalt der von dem Veranstalter geschuldeten Leistungen festgelegt.
3.2. Die nach Ziffer 3.1 von dem Veranstalter geschuldeten Leistungen werden nachfolgend einheitlich auch als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. Der Veranstalter steht nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ein.
3.3. Der Veranstalter ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
3.4. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander:
- Buchungsbestätigung inkl. ihrer eventuellen Anlagen,
- diese AGB, jeweils aktueller Stand,
- gesetzliche Vorschriften.
Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten Reihenfolge.
4. Teilnahme
4.1. Die dem Teilnehmer durch den Veranstalter mitgeteilte Buchungsbestätigung einer Veranstaltung bezieht sich nur auf den angemeldeten Teilnehmer. Der Teilnehmer kann bei persönlicher Verhinderung einen Ersatzteilnehmer bestimmen, der nach Zustimmung durch den Veranstalter an der Veranstaltung ersatzweise für den ursprünglichen Teilnehmer teilnehmen kann.
4.2. Die Zulassung kann von dem Veranstalter widerrufen werden, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde, oder die Voraussetzungen zur Zulassung später entfallen.
4.3. Vertragsgrundlage für die Teilnahme an den Veranstaltungen sind neben diesen AGB die Hausordnung des Betreibers der jeweiligen Veranstaltungsörtlichkeit.
5. Fälligkeit der Zahlungen
5.1. Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist im Voraus mit Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht in der Rechnung ein anderes Zahlungsziel genannt ist. Ein Anspruch auf eine Teilnahme besteht nur nach vollständigem Eingang der Zahlung.
5.2. Bezahlt der Teilnehmer nicht zum festgesetzten Zahlungstermin, kann der Veranstalter ihn von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt davon unberührt.
5.3. Kosten für An- und Abreise, Übernachtungen und ähnliche Sachverhalte sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Bei einem etwaigen Ausfall einer Veranstaltung sind vorstehende Kosten gegenüber dem Veranstalter nicht als Schaden geltend machbar.
6. Stornierung, Änderungen
6.1. Sofern nicht abweichend in der Anmeldebestätigung festgehalten oder vereinbart, ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung schriftlich zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat er an den Veranstalter eine pauschale Entschädigung in folgender Abstufung zu zahlen:
• Stornierung bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 25 % der Teilnahmegebühr,
• Stornierung weniger als 3 Monate vor der Veranstaltung: 50 % der Teilnahmegebühr,
• Stornierung weniger als 2 Tage vor der Veranstaltung bzw. Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr.
6.2. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist zu jedem Zeitpunkt kostenfrei möglich und bedarf der Mitteilung an den Veranstalter per E-Mail an info@win-verlag.de .de.
6.3. Der Veranstalter hat im Übrigen das Recht, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verändern (z.B. Änderungen des Programms, des Formats (Präsenz, Hybrid oder Digital), des Zeitpunkts oder Zeitplans, des Ortes oder der Örtlichkeit, des Dozenten). Über wesentliche Änderungen wird der Veranstalter den Teilnehmer gesondert in Textform informieren. Sämtliche Änderungen werden auch auf der Veranstaltungs-Webseite kommuniziert. Dem Teilnehmer obliegt es, sich insoweit auch selbst über solche Änderungen zu informieren.
7. Sonderkündigungsrecht des Veranstalter
Bei erheblichen Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen kann der Veranstalter das Vertragsverhältnis nach textlicher Abmahnung fristlos kündigen. Die fristlose Kündigung kann mündlich auch während einer Veranstaltung erfolgen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört werden. Der Teilnehmer ist in diesem Fall zur sofortigen Räumung bzw. zum sofortigen Verlassen der Veranstaltung, bei virtueller Teilnahme an einer Hybrid- bzw. Digitalveranstaltung zum Verlassen der Veranstaltungsplattform verpflichtet. Kommt der Teilnehmer dieser Aufforderung nicht nach, ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers durchzuführen.
8. Nicht bestehendes WIDERRUFSRECHT für VERBRAUCHER
Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei Verträgen, die im Fernabsatz über eine Online-Benutzeroberfläche wie eine Webseite geschlossen werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Etwas anderes gilt aber für Veranstaltungen, wie sie vorliegend von dem Veranstalter unter Geltung und Vereinbarung dieser AGB angeboten werden: Bei Veranstaltungen von uns und den diesbezüglich veräußerten Veranstaltungstickets handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem spezifischen Termin stattfinden. Hierfür besteht kein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
9. Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet für Schäden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung aus der Übernahme einer etwaigen Garantie sowie aus einer gesetzlichen verschuldensunabhängigen Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1. Der Veranstalter wird die übermittelten Leistungsgegenstände nach dem neuesten Stand der Technik vertraulich behandeln; der Veranstalter kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine 100%ige Vertraulichkeit gewährleisten.
10.2. Die Parteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung der Vertragsbeziehung erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, als solche behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere auch die zwischen den Parteien abgeschlossenen Aufträge. Die Parteien werden ihren von dem Auftrag betroffenen Mitarbeitern und involvierten Dritten, insbesondere Subunternehmer, eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des jeweiligen Auftrages, gleich aus welchem Grund, für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.
10.3. Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten. Der Veranstalter erklärt, dass seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu strenger Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und der Veranstalter alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften geltender Datenschutzgesetze zu gewährleisten.
10.4. Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung des Veranstalters erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine Adressdaten (Funktion, Vorname, Nachname, Firmenname und Firmenadresse, Unternehmensbereich) in eine Teilnehmerliste aufgenommen werden, die ggfs. im Rahmen der Veranstaltung ausgegeben wird. Die Teilnehmerliste wird ausschließlich den Veranstaltungsteilnehmern für Zwecke des Networkings zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer kann diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 10.5. Das Geschäftsmodell des Veranstalters sieht vor, dass Veranstaltungen des Veranstalters mit Hilfe von Sponsoren und Kooperationspartnern finanziert werden. Diese erhalten im Gegenzug Teilnehmerdaten die in der Regel öffentlich zugänglich sind. Im Detail:
- Vor-/Nachname,
- Funktion,
- Firmenname und Firmenadresse
- Unternehmensbereich
- Branche.
Die Partner und Sponsoren, die Daten des Teilnehmers erhalten, finden sich, stets aktualisiert, auf der Anmeldeseite der gebuchten Veranstaltung.
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass falls der verantwortliche Empfänger seinen Firmensitz außerhalb der EU hat, dort evtl. ein weniger hohes Datenschutzniveau herrscht. Der Teilnehmer kann der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Information jederzeit schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse und des betreffenden Veranstaltungsangebots gegenüber dem Veranstalter widersprechen oder Adressänderungen vornehmen lassen.
11. Abtretung
Der Teilnehmer kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Veranstalter die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen.
12. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, vom Veranstalter nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen den Veranstalter, die Erfüllung seiner Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren im Auftrag vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von Veranstalter erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch den Teilnehmer zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
13. Verbraucher-Schlichtungsverfahren
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
14.1. Erfüllungsort ist Würzburg.
14.2. Gerichtsstand für alle sich zwischen Veranstalter und Teilnehmer ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist, wenn der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Würzburg.
14.3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Teilnehmer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
14.4. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung mit dem Veranstalter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
14.5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für Vertragslücken.
14.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht.
Der Veranstalter behält sich eine Nutzung seiner Inhalte für kommerzielles Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor. Für den Erwerb eines entsprechenden Nutzungsrechts wenden Sie sich bitte an datenschutz@vogel.de.
