Stand: 2025
- In Versammlungsräumen und im Cateringraum dürfen Speisen nur in Konvektomaten erwärmt werden. Kochen, Grillen, Braten oder Frittieren ist in den Räumlichkeiten des VCC´s nicht gestattet. Es handelt sich um Cateringvorbereitungsräume, keine Küchen.
- In den Veranstaltungsräumen dürfen ausschließlich Warmhaltebehälter/Chafing Dishes mit elektrischen Wärmequellen benutzt werden, Brennpaste darf im VCC nicht eingesetzt werden.
- Die Waschbecken in den Cateringräumen sind reine Handwaschbecken, das Spülen von Geschirr, Töpfen und Pfannen ist nicht gestattet. Kein Fettabscheider angeschlossen, daher drohen Strafen seitens der Stadt Würzburg bei Nichtbeachtung.
- Die Cateringräume sind stets sauber zu halten. Die Infrastruktur im VCC ist pfleglich zu behandeln.
- Es muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststundensatz gezahlt werden.
- Der Müll muss nach der Veranstaltung mitgenommen werden.
- Nach der Veranstaltung muss sich der Caterer beim VCC abmelden und es wird eine Abnahme der Räumlichkeit erfolgen.
- Feuerwehrbewegungszonen, Halte- und Parkverbote: Die Zufahrt zum VCC und die Eingänge müssen als Rettungswege jederzeit freigehalten werden und dürfen nicht durch Aufbaumaterial, Transportmittel, Fahrzeuge, Baustelle oder andere Gegenstände versperrt oder eingeengt werden.
- Be- und Entladen: Alle Fahrzeuge dürfen nur zum Be- und Entladen an die Ladebereiche der VCC fahren und müssen unmittelbar nach dem Ladevorgang vom Gelände entfernt werden. Ein Parken im Ladebereich ist grundsätzlich verboten.
- Auf- und Abbauarbeiten: Alle Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen geltender arbeitsschutzrechtlichen, gewerberechtlichen und Versammlungsstätten gemäßen Bestimmungen durchgeführt werden. Der/die Veranstalter/Veranstalterin, die Ausstellenden und die beauftragten Servicefirmen sind für die Beachtung der Vorschriften verantwortlich.
- Auf- und Abbauarbeiten: Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Zeiten erfolgen und sind rechtzeitig zu beenden.
- Ausgänge, Hallengänge, Flure, Notausgänge, Notausstiege: Diese Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Die Türen im Zuge von Rettungswegen müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können und dürfen nicht verkeilt werden. Rettungswege, Ausgangstüren, Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Flure dürfen zu keinem Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Flur hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Alle Flure dienen im Gefahrfall als Rettungswege.
- Sicherheitseinrichtungen: Feuermelder, Wasserstöcke, Hydranten, Feuerlöscher und -leitungen, Rauchklappen, Auslösungspunkte der Rauchabzugseinrichtungen, Rauchmelder sowie Zu- und Abluftöffnungen der Heiz- und Heiz- und Luftanlage, deren Hinweiszeichen sowie die grüne Notausgangskennzeichnungen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden.
- Die Vorschrift des §3 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (UVV BGV A3) ist zu beachten. Alle eingesetzten Geräte müssen entsprechend geprüft sein, den Anforderungen entsprechen und bestimmungsgemäß verwendet werden!
- Rauchverbot: im gesamten VCC ist grundsätzlich Rauchverbot. (Gilt auch für E-Zigaretten/ “Vapes“)
- Brennbare Flüssigkeiten und brennbare Gase sind im Gebäude nicht zulässig. Spiritus und Mineralöle (Benzin, Petroleum usw.) dürfen nicht zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken verwendet werden.
- Abbau / Übergabe: Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Veranstaltungsräumlichkeiten wieder herzustellen. Beschädigungen der Halle, deren Einrichtungen sowie der Außenanlage müssen dem/der Betreiber/Betreiberin in jedem Fall umgehend gemeldet werden.
- Benutzung der Ladebrücken/Hubtische an den Ladezonen des VCC ist nur unter Beachtung der an den Einrichtungen aushängenden Betriebsanweisung gestattet.
- Brandmeldeanlage: Die Räumlichkeiten des VCC sind flächendeckend mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet. Rauch- und feuerverursachende Handlungen sind grundsätzlich zu unterlassen. Eine Alarmierung hat die Räumung des Gebäudes, den Abbruch der Veranstaltung und deinen Feuerwehreinsatz zur Folge. Verantwortung und Kosten für alle entstehenden Folgen trägt der Verursacher.
Regeln der deutschen Berufsgenossenschaften
Alle beteiligten Personen haben Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu unterstützen und ggf. Hinweisen auf gefährliche Situationen zu geben. Untergebene Mitarbeiter*innen oder Helfer*innen sind stets ebenfalls zu unterweisen und die Einhaltung der Regeln zu überwachen.
Für die jeweilige Tätigkeit ist grundsätzlich eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu benutzen.
Es gilt während der Arbeit die 0,0 Promille – Regel. Ebenso ist der Konsum von Drogen oder Rauschmitteln verboten.
Kabelwege sind so zu legen, dass Stolperfallen vermieden werden.
Absturzkanten sind durch Geländer zu sichern.
Notausgänge sowie Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen sind jederzeit freizuhalten.
Beim Entdecken eines Brandes sind sofort Maßnahmen zu ergreifen, die das Ausbreiten verhindern, gefährdete Personen soweit möglich zu retten sowie Feuerwehr und Produktionsleitung zu informieren. Dabei ist immer auf Eigenschutz zu achten. Sollte eine Person verletzt werden ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten; auch weitere umstehende Personen sind aufgerufen, bei der Hilfe mitzuwirken, ggf. den Rettungsdienst zu rufen und die Produktionsleitung zu benachrichtigen.
Mit Hilfe der aushängenden Flucht- und Rettungswegepläne werden alle Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn in die Örtlichkeiten eingewiesen:
- Eingänge
- Notausgänge
- Positionen Feuerwehr/Sanitäter
- Position Feuerlöscheinrichtungen
- Toiletten
- Erste Hilfe
- Verhalten im Brandfall
Folgende Gesetze/Verordnungen/Normen sind einzuhalten:
- Belehrung nach § 43 IfSG Infektionsschutzgesetz
- Schulung nach der Lebensmittelhygieneverordnung
- Lebensmittelhygiene-Verordnung muss eingehalten werden
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Verordnung über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Verordnung mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) – Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (Durchführungsverordnung)
- Artikel 1: Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- Artikel 2: Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Artikel 4: Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonose Erregern
- DIN 10506 Lebensmittelhygiene – Außer-Haus-Verpflegung
- DIN 10502 Lebensmittelhygiene – Transportbehälter für Lebensmittel
- DIN 10508 Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel
- DIN 10514 Lebensmittelhygiene – Hygieneschulung
- DIN 10516 Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion
- DIN 10523 Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich
- DIN 10526 Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung
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Zur Kenntnisnahme
Cateringnutzungsgebühr
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Bewirtung von Getränken und Speisen an der Veranstaltung am _______________ haben wir folgende Vereinbarungen getroffen:
Für die in Anspruchnahme unseres Cateringbereiches (Nutzung, Energiekosten, Reinigungskosten, Mobiliar, 1x Kühlzelle, Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse inkl. Verbrauch etc.) erheben wir eine Catering-Nutzungsgebühr.
Diese beträgt 10% des Nettoumsatzes der gesamten Cateringrechnung, die Sie als Caterer dem Kunden _______________ in Rechnung stellen.
Bitte schicken Sie uns 5 Tage nach Veranstaltung das Umsatzvolumen (Rechnung) zu.
Kontaktdaten des Caterers hier eintragen:
Firma: ________________________________________________________
Name des Ansprechpartners: ______________________________________
Telefonnummer: ________________________________________________
E-Mail: ________________________________________________________
Homepage: ____________________________________________________
Geschäftsführer: ________________________________________________
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Zur Kenntnisnahme
