Stand 21.10.2026
§ 1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) gelten für die Nutzung der IWW.KI, einer vom IWW Institut für Wissen und Wirtschaft GmbH („IWW“ oder „wir“) bereitgestellten KI-gestützten Recherchefunktion („IWW.KI“).
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Die IWW.KI ist ein zusätzliches Leistungsangebot vom IWW, das der Kunde ergänzend zu einem bestehenden Abonnement in Anspruch nehmen kann (§ 3.2 dieser Bedingungen). Diese Bedingungen werden zu diesem Zweck gesondert einbezogen und sind gesondert zu akzeptieren. Sie treten neben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das IWW-Leistungsangebot („Allgemeine Geschäftsbedingungen – IWW“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – IWW gelten ergänzend.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das IWW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffsbestimmungen
2.1 „IWW.KI“ ist die vom IWW betriebene KI-gestützte Softwarefunktion, die die Nutzer bei der Recherche in den vom IWW bereitgehaltenen juristischen Fachdatenbanken und sonstiger IWW-Inhalte unterstützt.
2.2 „Rechercheanfrage“ (Prompt) ist die vom Nutzer an die IWW.KI gerichtete Eingabe; „Ausgabe“ ist das von der IWW.KI zurückgegebene Ergebnis.
2.3 „Berechtigter Nutzer“ ist eine natürliche Person, die nach Maßgabe des Vertrags zur Nutzung der IWW.KI berechtigt ist und die dem Kunden zuzurechnen ist, insbesondere Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeitende sowie Personen in einem Ausbildungsverhältnis des Kunden.
2.4 „Maskierung“ ist das automatisierte Verfahren, das personenbezogene und berufsgeheimnisgeschützte Daten vor der Übergabe an das eingesetzte Sprachmodell unkenntlich macht bzw. entfernt.
2.5 „Nutzungsdaten“ sind Daten, die den Zugriff auf die IWW.KI und deren Nutzung abbilden, insbesondere Häufigkeit, Dauer, Umfang und Art der genutzten Funktionen sowie hierauf beruhende statistische Auswertungen. Nutzungsdaten umfassen nicht die Inhalte der Rechercheanfragen und Ausgaben.
2.6 „Feedback“ sind Hinweise, Verbesserungsvorschläge und Fehlermeldungen des Kunden zur IWW.KI; Rechercheanfragen und Ausgaben sind kein Feedback.
2.7 „Berufsträger“ sind Kunden, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
§ 3 Leistungsangebot
3.1 Leistungsangebot ist die Bereitstellung der IWW.KI zur KI-gestützten Unterstützung bei der Suche in den vom IWW bereitgehaltenen juristischen Fachdatenbanken (Rechtsprechung und Fachbeiträge), einschließlich der Aufbereitung und Zusammenstellung einschlägiger Fundstellen.
3.2 Die IWW.KI wird als Zusatzfunktion zu einem bestehenden Abonnement-Vertrag des Kunden bereitgestellt. Sie ist nicht Bestandteil der nach dem Abonnementvertrag geschuldeten Leistung. Aus dem Abonnement folgt kein Anspruch auf Bereitstellung, Fortbestand oder einen bestimmten Funktionsumfang der IWW.KI.
3.3 In der ersten Ausbaustufe wird die IWW.KI als reine Recherchefunktion bereitgestellt. Ein Upload von Dokumenten, eine Analyse hochgeladener Unterlagen, die Erstellung von Entwurfstexten sowie Schnittstellen zu Systemen des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand. Das IWW ist zur Weiterentwicklung und Erweiterung der IWW.KI berechtigt; zusätzliche Funktionen können gesonderten Bedingungen unterliegen.
§ 4 Freischaltung
4.1 Der Kunde schaltet die IWW.KI nach Login in seinem Kundenkonto selbst frei. Mit der Freischaltung nimmt er diese Bedingungen an; sie werden als Ergänzungsvereinbarung zu seinem bestehenden Abonnement Vertragsbestandteil.
4.2 Das IWW protokolliert den Zeitpunkt der Freischaltung, den freischaltenden Kunden und dessen Akzeptieren der aktuellen Fassung dieser Bedingungen.
§ 5 Leistungsinhalte, Leistungsgrenzen, Nutzungsumfang
5.1 Die IWW.KI durchsucht auf Anforderung des Berechtigten Nutzers die bereitgehaltenen Fachdatenbanken, wertet die Rechercheanfrage aus und stellt einschlägige Fundstellen mit Quellennachweis zusammen.
5.2 Das IWW übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Ausgaben (§§ 8, 12).
5.3 Das IWW ist berechtigt, die IWW.KI weiterzuentwickeln, Funktionen zu ergänzen oder zu ändern (§ 16 dieser Bedingungen). Als solche gekennzeichneten Funktionen können sich im Erprobungsstadium (Beta) befinden.
5.4 Das IWW ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen; es bleibt für deren Leistung verantwortlich. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben (§ 10 und der Auftragsverarbeitungsvertrag) bleiben unberührt.
5.5 Der Nutzungsumfang ist auf 300.000 Token je berechtigtem Nutzer und 24-Stunden-Zeitraum beschränkt. Bei Überschreitung ist das IWW berechtigt, die Nutzung für den betreffenden Nutzer für den Rest des jeweiligen Zeitraums zu drosseln. Eine darüberhinausgehende Nutzung setzt den Erwerb kostenpflichtiger Kontingente voraus, deren Angebot dem IWW nach § 9.2 dieser Bedingungen vorbehalten bleibt. Dem IWW steht es frei, je nach Auslastung der IWW.KI im laufenden Betrieb andere Begrenzungen, zum Beispiel Max User Limits mit einer Begrenzung der Rechercheanfragen je 24 Stunden und je Berechtigtem User einzuführen. Die Einführung setzt eine rechtzeitige Vorankündigung voraus.
5.6 Die Rechercheanfragen und die hierzu ergangenen Ausgaben werden dem jeweiligen Berechtigten Nutzer als Recherchehistorie zur Einsicht bereitgestellt. Der Berechtigte Nutzer kann einzelne Einträge oder die gesamte Historie jederzeit selbst löschen. Die IWW.KI ist keine revisionssichere Archivierung und nicht dazu bestimmt, gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden zu erfüllen; der Kunde hat für seine Zwecke dauerhaft bedeutsame Inhalte eigenständig zu sichern. § 11 dieser Bedingungen bleibt unberührt.
§ 6 Nutzungsrechte und zulässige Nutzung
6.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der IWW.KI. Die Nutzung ist personengebunden und auf die Berechtigten Nutzer beschränkt; das IWW kann deren namentliche Benennung verlangen.
6.2 Die Nutzung darf ausschließlich durch natürliche Personen erfolgen. Der Einsatz automatisierter Anwendungen oder Technologien, die die Nutzung durch eine natürliche Person simulieren, ist unzulässig. Ein Berechtigter Nutzer darf jeweils nur einmal gleichzeitig angemeldet sein.
6.3 Der systematische oder automatisierte Massenabruf von Inhalten sowie die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sind unzulässig. Die Nutzung der IWW.KI zum Zweck der geschäftsmäßigen Informationsvermittlung, insbesondere der Recherche im Auftrag Dritter, ist unzulässig.
6.4 Die Ausgabe darf nicht automatisiert abgerufen, nicht unmittelbar aus der Anwendung heraus automatisiert weiterverarbeitet und nicht automatisiert in andere Systeme oder Prozesse eingebunden werden.
6.5 Der Kunde darf technische Schutzmaßnahmen nicht umgehen. Unzulässig sind insbesondere Handlungen, die darauf gerichtet sind, die IWW.KI zu manipulieren oder ihre Beschränkungen zu überwinden, insbesondere:
- das gezielte Gestalten von Eingaben, um unzulässige oder schädliche Ausgaben zu erzeugen (Prompt Injection);
- Angriffe, die darauf abzielen, Schutz- oder Filtermechanismen zu täuschen oder zu umgehen;
- das Nachbilden oder Rekonstruieren des zugrundeliegenden Modells, insbesondere durch systematische Abfragen (Reverse Engineering);
- Versuche, die dem Training zugrunde liegenden Daten oder vertrauliche Systeminformationen zu rekonstruieren oder auszuleiten.
6.6 Eine Nutzung der Inhalte oder Ausgaben zum eigenen Text und Data Mining ist unzulässig; das IWW behält sich die Nutzung seiner Inhalte für Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor.
6.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Berechtigten Nutzer auf die Bestimmungen dieser Bedingungen hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen.
§ 7 Nutzerpflichten, Eingabeverbote, Mitwirkung
7.1 Die Eingabe personenbezogener oder berufsgeheimnisgeschützter Daten in Rechercheanfragen der IWW.KI ist ohne einen wirksam abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) und – bei Berufsträgern – ohne eine wirksam abgeschlossene Berufsgeheimnisträgervereinbarung („PSA“) untersagt.
7.2 Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung der von ihm eingegebenen Inhalte zu dem vorgesehenen Zweck berechtigt ist und dass seine Nutzung der IWW.KI den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. Eine Prüfung der Zulässigkeit der eingegebenen Inhalte findet durch das IWW nur in dem Umfang statt, wie eine Eingabe von Daten, die einen Personenbezug aufweisen können, im Rahmen des Zumutbaren und technisch Möglichen erkannt und blockiert werden können. Eine weitergehende Kontrolle der eingegebenen Inhalte findet nicht statt und ist technisch nicht implementiert.
7.3 Der Kunde ist für die Inhalte seiner Rechercheanfragen und deren Rechtmäßigkeit allein verantwortlich. Er stellt das IWW von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die dem Kunden zuzurechnende Nutzung erheben, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Der Kunde unterstützt das IWW in zumutbarem Umfang bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche.
7.4 Gibt ein Berechtigter Nutzer entgegen dem Verbot Daten ein (aufgedrängte Daten), werden diese im Rahmen des Zumutbaren und technisch Möglichen durch die vorgesehene Maskierung erkannt und der Nutzer darauf hingewiesen, dass für die Nutzung der IWW.KI unter Eingabe personenbezogener Daten der Abschluss des AVV und – sofern Daten und Informationen relevant sind, die einem Berufsgeheimnis unterliegen – zusätzlich der Abschluss des PSA erforderlich ist (§ 7.1). Eine bestimmungsgemäße Verarbeitung solcher Daten durch das IWW findet nicht statt.
7.5 Der Kunde darf keine rechtswidrigen, rechtsverletzenden oder gegen diese Bedingungen verstoßenden Inhalte in Prompts der IWW.KI eingeben.
7.6 Der Kunde stellt sicher, dass die Berechtigten Nutzer über ein für die Nutzung der IWW.KI ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen und fachlich geeignet sind, die Ausgaben inhaltlich zu beurteilen. Die Pflichten des Kunden nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) bleiben unberührt; der Kunde ist hinsichtlich der Nutzung der IWW.KI Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Der Kunde leitet die Berechtigten Nutzer entsprechend an und überwacht die Einhaltung der Nutzungspflichten.
7.7 Eine Verwendung der IWW.KI in Bereichen, die nach der KI-VO eine Einstufung als Hochrisiko-KI-System zur Folge hätte, ist ohne vorherige schriftliche Freigabe durch das IWW untersagt.
7.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der IWW.KI in seinem Bereich zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere hinsichtlich Hardware, Internetverbindung und aktueller Browser-Software, und die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
7.9 Der Kunde hat einen ihm bekannt gewordenen Missbrauch von Zugangsdaten oder der IWW.KI unverzüglich anzuzeigen. Er haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
§ 8 KI-Transparenz, Eigenschaften und Grenzen der Ausgaben
8.1 Der Kunde wird an prominenter Stelle der IWW.KI darüber informiert, dass er mit einem KI-System interagiert (Art. 50 KI-VO) und dass im Hintergrund ein Standard-Sprachmodell eingesetzt wird. Weitere Informationen kann der Kunde dem Kunden-AVV entnehmen.
8.2 Die Ausgaben werden mittels generativer künstlicher Intelligenz erzeugt. Sie beruhen auf Wahrscheinlichkeiten und können daher unter anderen menschlichen Gesichtspunkten unzulänglich oder unrichtig sein. Dem Kunden sind insbesondere folgende Risiken bekannt:
- Die Ausgabe hängt stark von der konkreten Formulierung der Rechercheanfrage ab und kann bei gleichartigen Anfragen unterschiedlich ausfallen.
- Einschlägige Fundstellen können unberücksichtigt bleiben oder nicht einschlägige Fundstellen herangezogen werden.
- Die Ausgabe kann unzutreffend, lückenhaft oder missverständlich sein.
- Die Ausgabe kann eine Halluzination enthalten, das heißt fehlendes Wissen interpolieren und dadurch eine plausibel wirkende, aber objektiv falsche Aussage erzeugen.
8.3 Das IWW übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Repräsentativität und Unvoreingenommenheit der Ausgaben sowie für deren Eignung für bestimmte Zwecke. Insbesondere wird keine unmittelbare Verwendbarkeit ohne eigenverantwortliche menschliche Prüfung geschuldet.
8.4 Die Ausgaben sind vom Berechtigten Nutzer vor jeder weiteren Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen, insbesondere anhand der ausgewiesenen Fundstellen.
§ 9 Unentgeltliche Bereitstellung und Entgeltvorbehalt
9.1 Die IWW.KI wird derzeit ohne Berechnung eines zusätzlichen Entgelts bereitgestellt. Ein Anspruch des Kunden auf die unentgeltliche Bereitstellung besteht nicht.
9.2 Das IWW behält sich vor, die Nutzung der IWW.KI für die Zukunft entgeltlich zu stellen oder entgeltliche Nutzungskontingente einzuführen.
§ 10 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Verschwiegenheit
10.1 Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des IWW, abrufbar unter https://legal.vogel.de/legal-cockpit/iww/datenschutzerklaerung/ .
10.2 Soweit das IWW im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und das IWW Auftragsverarbeiter. Der hierfür erforderliche Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO (AVV) wird gesondert und aktiv über die vom IWW im Kunden-Login der IWW.KI vorgesehenen Möglichkeiten abgeschlossen; er ist nicht Bestandteil dieser Bedingungen.
10.3 Für Berufsträger wird zusätzlich eine Berufsgeheimnisträgervereinbarung (PSA) gesondert abgeschlossen.
10.4 Ohne wirksam abgeschlossenen AVV und – bei Berufsträgern – ohne PSA ist die Nutzung der IWW.KI unter Eingabe personenbezogener oder berufsgeheimnisgeschützter Daten untersagt; bei Nichtbeachtung kann das IWW die entsprechende Funktion sperren. Kunden, die als Berufsträger besonderen gesetzlichen Berufsträgergeheimnispflichten unterliegen, sollten in eigener Verantwortung klären und sicherstellen, dass Mandatsdaten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen, nicht über die IWW.KI verarbeitet werden, ohne dass ein PSA abgeschlossen wurde. Das IWW hält die hierfür maßgeblichen Informationen auf https://ki.iww.de bereit.
10.5 Das IWW verpflichtet die mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitenden zur Verschwiegenheit und verpflichtet hierzu auch von ihm herangezogene externe Dienstleister. Der Umfang einer Verpflichtung zur Wahrung fremder Berufsgeheimnisse richtet sich nach der Berufsgeheimnisträgervereinbarung; § 203 StGB bleibt unberührt.
§ 11 Datenexport und Portabilität
11.1 Das IWW ermöglicht dem Kunden auf Anforderung sowie bei Beendigung des Vertrags den Export der Daten und Rechercheanfragen des Kunden (Recherche- bzw. Prompt-Verlauf, Ausgaben, Konto- und Konfigurationsdaten).
11.2 Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt der Export in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format nach Maßgabe von Art. 20 DS-GVO.
11.3 Der Export erfasst diejenigen Daten, die im Zeitpunkt der Anforderung im System tatsächlich vorhanden sind, insbesondere die nach § 5.6 vorgehaltene Recherchehistorie. Über die in § 5.6 geregelte Vorhaltedauer hinaus wird keine Pflicht zur Archivierung begründet.
11.4 Der Export umfasst nicht die urheberrechtlich geschützten Datenbankinhalte des IWW (§ 13); er ist auf die Daten und Eingaben des Kunden („Prompt-Historie“) beschränkt.
§ 12 Keine Rechtsdienstleistung, keine Gewähr für Ergebnisse
12.1 Die IWW.KI unterstützt den Kunden bei der Recherche nach dem jeweiligen Fachgebiet zugeordneten Fachinformationen. Sie entfaltet keine Tätigkeit im Hinblick auf konkrete fremde Rechtsangelegenheiten und stellt keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne von § 2 StBerG dar.
12.2 Die IWW.KI kann die eigenverantwortliche Recherche und die Fachprüfung eines konkreten Einzelfalls durch eine Person, die die entsprechende Fachkompetenz in dem jeweils relevanten Bereich (z.B. Rechtsdienstleistungen) besitzt, nicht ersetzen. Die abschließende Beantwortung rechtlicher und anderer fachlicher Fragestellungen sowie die Anwendung auf reale Sachverhalte muss den Personen vorbehalten bleiben, die nach § 3 RDG zur selbständigen Erbringung von Rechtsdienstleistungen berechtigt sind.
12.3 Die Verantwortung für die Verwertung der Ausgaben verbleibt beim Kunden und dem jeweils Berechtigten Nutzer. Das IWW sichert nicht zu, dass die Ausgaben vollständig, richtig oder aktuell sind (§ 8).
§ 13 Rechte an Inhalten, Ausgaben, Nutzungsdaten und Feedback
13.1 Bei den Fachdatenbanken handelt es sich um ein Datenbankwerk bzw. eine Datenbank im Sinne der §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 UrhG; die zugrundeliegenden Programme sind nach §§ 69a ff. UrhG geschützt. Die Rechte hieran stehen dem IWW bzw. den Rechtsinhabern zu.
13.2 Die Rechte an den Eingaben des Kunden verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem IWW ein einfaches, auf die Dauer des Vertrags und auf die Erbringung der vertraglichen Leistung beschränktes Recht ein, die Eingaben zu verarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung der IWW.KI, zur Behebung von Störungen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
13.3 Eine Nutzung der Eingaben oder Ausgaben zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen findet nicht statt; dies gilt auch für die vom IWW eingesetzten Unterauftragnehmer.
13.4 Der Kunde darf die Ausgaben im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks für eigene Zwecke nutzen. Unzulässig sind insbesondere das systematische Zusammenführen von Ausgaben zu Wissenssammlungen oder Datenbanken, die systematische Weitergabe oder Zugänglichmachung von Ausgaben gegenüber Dritten sowie die Verwendung von Ausgaben zum Training von KI-Modellen, zum Text und Data Mining oder zur Eingabe in andere KI-Anwendungen.
13.5 Ausgaben können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde stellt eigenverantwortlich sicher, dass die Weiterverwendung einer Ausgabe zulässig ist; für Rechtsverletzungen durch die Weiterverwendung ist der Kunde verantwortlich.
13.6 Die IWW.KI greift für alle Kunden auf dieselben Datenbestände zu. Gleichartige Rechercheanfragen können daher zu gleichen oder ähnlichen Ausgaben führen; ein Anspruch auf ausschließlich dem Kunden zugewiesene Ausgaben besteht nicht. Übereinstimmungen beruhen auf der gemeinsamen Datengrundlage und lassen keinen Rückschluss darauf zu, dass Eingaben oder Ausgaben zwischen Kunden zugänglich gemacht würden; Eingaben und Ausgaben anderer Kunden sind keine Inhalte des Kunden.
13.7 Das IWW ist berechtigt, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, um die IWW.KI zu betreiben und weiterzuentwickeln sowie ihre Nutzungsintensität auszuwerten. Eine Weitergabe von Nutzungsdaten an Dritte erfolgt nur in aggregierter und anonymisierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden zulässt.
13.8 Das IWW darf Feedback frei verwenden und in seine Produkte und Leistungen einfließen lassen. Eine Verwendung von Feedback in einer Weise, die den Kunden, seine Berechtigten Nutzer, Eingaben, Ausgaben oder vertrauliche Informationen identifizierbar macht, ist ausgeschlossen.
13.9 Das IWW behält sich die Nutzung seiner Inhalte für Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG vor.
§ 14 Haftung
14.1 Das IWW haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das IWW nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.4 Die Haftung aus der Übernahme einer Garantie sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Von den Ersatzpflichten nach dem Produkthaftungsgesetz kann nicht zum Nachteil geschädigter Personen abgewichen werden.
14.5 Für Entscheidungen des Kunden oder seiner Berechtigten Nutzer, die auf Grundlage der Ausgaben getroffen werden, haftet das IWW nicht (§§ 8, 12).
§ 15 Sperrung, Missbrauch, Auskunft
15.1 Das IWW ist berechtigt, den Zugang bei einem Verstoß gegen wesentliche Pflichten nach diesen Bedingungen zu sperren, insbesondere bei Verstößen gegen die Eingabeverbote (§ 7) und gegen die Nutzungsbeschränkungen (§ 6).
15.2 Das IWW wählt unter mehreren geeigneten Maßnahmen die für den Kunden mildeste. Vor einer dauerhaften Sperrung wird der Kunde, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist, verwarnt und ihm Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Die getroffene Entscheidung wird dem Kunden mit Begründung mitgeteilt. Bei Gefahr im Verzug kann die Sperrung sofort erfolgen.
15.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem IWW auf dessen Verlangen Auskunft über Art und Umfang der Nutzung der IWW.KI zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung nach § 5.5, vorliegen.
15.4 Weitergehende Rechte und Ansprüche des IWW, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung und Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 16 Änderungen dieser Bedingungen
16.1 Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen, insbesondere Änderungen des Leistungsumfangs, der Vergütung oder der datenschutzrelevanten Regelungen, werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. Die fortgesetzte Nutzung der IWW.KI und das Unterlassen eines Widerspruchs gelten nicht als Zustimmung.
16.2 Regelungen über die Vertraulichkeit, die Behandlung der Daten und Eingaben des Kunden, die Wahrung des Berufsgeheimnisses sowie die Sicherheit der Verarbeitung können ausschließlich durch Vereinbarung der Parteien geändert werden. Eine Änderung dieser Regelungen im Wege einer Änderungsmitteilung nach § 16.3 ist ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn die Änderung für sich genommen als redaktionell oder als für den Kunden nicht benachteiligend einzustufen wäre.
16.3 Anpassungen, die weder von § 16.1 noch von § 16.2 erfasst werden, insbesondere rein redaktionelle Änderungen und Änderungen, die den Kunden nicht benachteiligen, kann das IWW im Wege einer Änderungsmitteilung umsetzen. Das IWW teilt dem Kunden die beabsichtigte Änderung und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an die vom Kunden hinterlegte Adresse mit und stellt ihm die geänderte Fassung zur Verfügung. Der Kunde kann der mitgeteilten Änderung innerhalb von drei (3) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht fristgerecht, wird die mitgeteilte Änderung zu dem angegebenen Zeitpunkt Vertragsbestandteil. Das IWW wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit, auf die Frist und darauf hinweisen, dass sein Schweigen als Zustimmung zu der mitgeteilten Änderung gilt. Eine Zustimmungsfiktion nach diesem Absatz ist auf die hierin bezeichneten Anpassungen beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen.
16.4 Widerspricht der Kunde fristgerecht nach § 16.3, gilt die Änderung ihm gegenüber nicht als einbezogen. Das IWW kann in diesem Fall die Freischaltung der IWW.KI mit Wirkung zum Ablauf der Frist aufheben. Abonnements des Kunden bleiben unberührt; ein Kündigungsrecht in Bezug auf die Abonnements wird hierdurch nicht begründet.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt folgende Rangfolge: diese Bedingungen, sodann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – IWW; der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Berufsgeheimnisträgervereinbarung gelten für ihren jeweiligen Regelungsgegenstand vorrangig.
17.2 Zwischen den Parteien gilt das Textformerfordernis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
