Allgemeine Geschäftsbedingungen Stellenbörse für Arbeitgeber 

Stand: 06.04.2022

1. Geltungsbereich, Änderungen der Nutzungsbedingungen

1.1. Das IWW Institut, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, (nachfolgend „IWW“ genannt) stellt auf dieser Webseite ein Onlineportal für Stellenanzeigen (nachfolgend „Stellenbörse“ genannt) für Arbeitgeber zur Verfügung. Die Nutzung bestimmter Services setzt eine Registrierung durch den Nutzer voraus. Dies gilt insbesondere für die Abgabe von Stellenanzeigen-Angeboten durch Buchung von kostenpflichtigen Anzeigenpaketen. Für die vertragsgemäße Nutzung dieser Services und den vom Nutzer mit dem IWW abzuschließenden Nutzungsvertrag gelten (ausschließlich) die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stellenbörse für Arbeitgeber“ („AGB“). Sofern der Nutzer lediglich Interessent/Bewerber ist, und sich über den Stellenmarkt durch Abruf von Stellenanzeigen über die Stellenbörse informieren möchte, kommen nicht diese AGB zur Anwendung, sondern die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen Stellenbörse für Bewerber“.

1.2. Diese AGB kommen gegenüber solchen Nutzern zur Anwendung, die Stellenanzeigen auf der Stellenbörse schalten und diesbezüglich Stellenanzeigen-Angebote abgeben wollen sowie die zugänglichen Inhalte und Funktionen zu unternehmerischen Zwecken nutzen wollen. In der Regel sind dies Arbeitgeber oder Agenturen, die Unternehmer im Rechtssinne sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Registrierung, Abschluss des Nutzungsvertrages und Nutzer-Account

2.1. Der Abschluss des Nutzungsvertrages ist Voraussetzung für die Nutzung erweiterter Funktionen der Stellenbörse (Ziffer 3.). Der Nutzungsvertrag kommt durch eine Registrierung durch den Nutzer und eine Bestätigung dieser Registrierung durch das IWW zustande. Die bloße Suche und der Abruf von Stellenanzeigen ist ohne Registrierung möglich.

2.2. Der Nutzer kann sich durch Eingabe der im Registrierungsformular abgefragten Daten (u.a. seines Namens und seiner E-Mail-Adresse) und eines im Registrierungsvorgang selbst festzulegenden Passworts registrieren. Zugleich muss sich der Nutzer mit diesen dem Nutzungsvertrag zugrundeliegenden AGB einverstanden erklären. Er erhält daraufhin unter der in seiner Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse eine E-Mail des IWW, mit der er aufgefordert wird, mittels eines Aktivierungslinks die E-Mail-Adresse zu bestätigen. Mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Nutzer ist der Registrierungsvorgang abgeschlossen und der Nutzungsvertrag zwischen dem IWW und dem jeweiligen Nutzer zustande gekommen.

2.3. Mit Abschluss des Nutzungsvertrages wird für den Nutzer vom IWW ein Nutzer-Account angelegt. Mit dem User-Namen und dem Passwort kann der Nutzer diesen Nutzer-Account für sich zur Nutzung freischalten und sich anmelden (sog. Log-in). In dem Nutzer-Account kann der Nutzer seine Registrierungsdaten einsehen und ggf. weitere Daten zu seiner Person ergänzen. Der Vertragstext (diese AGB) wird nicht im Nutzer-Account bereitgehalten und ist nach der Registrierung nicht mehr abrufbar. Der Nutzer kann sich den Vertragstext aber über die Funktionen seines Browsers ausdrucken oder abspeichern. Der jeweils aktuelle Stand dieser AGB ist zudem unter AGB abrufbar.

2.4. Der Nutzer ist verpflichtet, erforderliche Aktualisierungen in seinem Nutzer-Account selbst vorzunehmen und die übermittelten Daten aktuell zu halten. Unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse können ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen im Rahmen dieses Nutzungsvertrages per E-Mail zugehen.

2.5. Mit der Freischaltung des Nutzer-Accounts ist kein Anspruch des Nutzers auf bestimmte Services verbunden. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich über das Anmeldefeld unter Eingabe seiner Log-in-Daten in der Stellenbörse anzumelden und die zusätzlichen Funktionen zu nutzen, die eine Registrierung voraussetzen. Das IWW ist berechtigt, die Stellenbörse und die zur Verfügung gestellten Funktionen und Inhalte im Rahmen des Zumutbaren insoweit zu ändern, als die Änderungen der Weiterentwicklung des Portals dienen oder sie technisch (z.B. um die Verfügbarkeit des Portals zu erhöhen) oder rechtlich erforderlich sind.

2.6. Die Inanspruchnahme der Services ist grundsätzlich gebührenfrei, es sei denn, das IWW weist auf eine Gebührenpflichtigkeit der Services in Geld im Rahmen seiner Angebote hin.

3. Vertragsgegenstand, Services des IWW

3.1. Durch die in Ziffer 2. beschriebene erfolgreiche Registrierung und die Errichtung eines Nutzer-Accounts erhält der Nutzer Zugriff auf die über die Stellenbörse zur Verfügung stehenden Inhalte und besonderen Services, für die eine Registrierung erforderlich ist. Zu diesen Services zählt vor allem die Bereitstellung der Möglichkeit, kostenpflichtige Anzeigenpakete über die Schaltung von Stellenanzeigen zu buchen. Die Buchung von Anzeigenpaketen setzt zudem den Abschluss eines gesonderten Vertrages über den auf der Stellenbörse zur Verfügung stehenden Online-Bestellprozess voraus (vgl. Ziffer 4.). Eine erweiterte Auflistung der über die Stellenbörse verfügbaren Funktionen und Services kann der Nutzer der Leistungsbeschreibung des IWW für die Stellenbörse entnehmen.

3.2. Daneben erhält der Nutzer mit seiner Registrierung als Service automatisch einen redaktionellen Newsletter, mit dem er z.B. über ggf. für ihn interessante Anzeigenpakete informiert wird. Diesen Newsletter-Service kann der Nutzer bei jedem Newsletter über den „Abmelde“-Link oder ansonsten wie im Abschnitt Redaktionelle Newsletter der Datenschutzerklärung beschrieben, jederzeit widerrufen.

3.3. Das IWW erbringt über die Stellenbörse keine Vermittlungsleistungen oder maklerähnliche Tätigkeiten, sondern stellt seinen Nutzern lediglich die Plattform für die Schaltung und den Abruf von Stellenanzeigen zur Verfügung. Die Ausgestaltung und Absicherung sowie die Begründung eines nachgelagerten Vertragsverhältnisses zwischen Interessenten- und Arbeitgeber-Nutzer bezüglich einer auf der Stellenbörse beworbenen Stelle bleibt alleinige Angelegenheit von Interessenten- und Arbeitgeber-Nutzer. Das IWW wirkt an diesem Geschäft weder mit, noch wird IWW in diese gesonderte Vertragsbeziehung zwischen Interessenten- und Arbeitgeber-Nutzer in irgendeiner Weise rechtlich einbezogen.

3.4. Das IWW übernimmt keine Garantie für die dauerhafte und ununterbrochene Verfügbarkeit der Stellenbörse und der angebotenen Services. Das IWW gewährleistet als minimale Größe eine Verfügbarkeit der Internet-Seiten und damit der Services von 95% bezogen auf den Monat. Nicht in diese Zeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Unterbrechungen im angemessenen Rahmen sowie eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt oder nicht abwendbarer Ursachen. Die Verfügbarkeit in diesem Sinn versteht sich als das Verhältnis von IST-Zeit (IZ) zu Soll-Zeit (SZ). Die Verfügbarkeit (in %) berechnet sich danach wie folgt: IZ/SZ * 100.

4. Online-Bestellprozess: Gesonderter Vertragsschluss, Pflichtinformationen und Anzeigenveröffentlichung

4.1. Der Nutzer kann auf der Stellenbörse Stellenanzeigen online inserieren, indem er die für ihn in Frage kommende Anzeigen-Bestelloption auswählt und eine Stellenanzeige mit den über die Bestellmaske abgefragten Details gestaltet. Im Einzelnen durchläuft der Nutzer nach Auswahl des gewünschten Anzeigenpakets folgende technischen Bestellschritte bis zum Vertragsschluss:

  • Auswahl Typ zur Erstellung der Anzeige
  • Festlegen Eckdaten des Stellenangebots
  • Auswahl Online-/Zeitungsanzeige
  • Auswählen weiterer, optionaler Leistungen (wie Highltightning, etc…)
  • Eingabe persönlicher Daten / Festlegen Zugangsdaten für Registrierung (falls Registrierung noch nicht erfolgt) / Zahlungsart
  • Zusammenfassung

Mit Abschluss des Bestellprozesses durch Klick auf „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die erstellte Stellenanzeige zu den von ihm ausgewählten Konditionen ab.

4.2. Das IWW nimmt das Vertragsangebot des Nutzers durch die Onlinestellung der Stellenanzeige an, ohne dass es gem. § 151 BGB einer ausdrücklichen Erklärung bedarf. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass es bis zu einer Stunde dauern kann, bis die Anzeige schlussendlich online auf der Stellenbörse für Portalnutzer öffentlich zugänglich ist. Sofern der Nutzer die Schaltung einer Zeitungsanzeige wünscht, erscheint diese in Printform in dem im Bestellprozess festgelegten Zeitraum.

4.3. Das IWW behält sich vor, die Stellenanzeige zusätzlich zur Veröffentlichung auf der Stellenbörse auch auf anderen Portalen (z.B. weitere Internetportale im IWW-Netzwerk) zugänglich zu machen oder über ausgewählte Online-Feeds (u.a. Google Jobs) zu verbreiten. Dies erfolgt im Interesse des Nutzers zu Zwecken der Reichweitensteigerung der Stellenanzeige. Ein Anspruch des Nutzers auf eine zusätzliche Veröffentlichung und Verbreitung besteht nicht. Diese liegt im Ermessen des IWW.

4.4. Das IWW ist berechtigt, die Stellenanzeige eines Nutzers zurückzuweisen. Eine Zurückweisung erfolgt insbesondere, wenn dem IWW bekannt wird, dass die Anzeige nicht den vom Anzeigen-Bestellprozess oder den technisch vorgegebenen Anforderungen an die Gestaltung von Stellenanzeigen entspricht oder der Nutzer die Anzeige durch Einsatz technischer Mittel, z.B. durch Einsatz von Skripten, Cookies oder Zählpixeln manipuliert oder modifiziert. Eine Zurückweisung des Angebots kann ebenfalls erfolgen, wenn die Schaltung der Anzeige zu rechtswidrigen Zwecken erfolgt, z.B. wenn sich die Anzeige auf eine Stelle bezieht, die gar nicht existiert oder die bereits vergeben ist. Das IWW behält sich diesbezüglich auch eine manuelle Prüfung vor, insbesondere wenn dem IWW eine rechtswidrige Nutzung der Stellenbörse oder in der Stellenanzeige enthaltene rechtswidrige Inhalte zur Kenntnis nimmt. Verstößt der Nutzer bei der Anzeigenschaltung oder der allgemeinen Nutzung der Stellenbörse gegen Vorgaben dieses Absatzes oder gegen gesetzliche Vorschriften, behält sich das IWW vor, den Nutzer für einen angemessenen Zeitraum oder in gravierenden Fällen dauerhaft zu sperren und von der Nutzung der Stellenbörse auszuschließen. Gleiches gilt, sofern nach Beschwerde eines Interessenten-Nutzers bezüglich einer veröffentlichten Stellenanzeige eine Prüfung des IWW ergibt, dass die Stellenanzeige nicht den vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das IWW informiert den Nutzer mit entsprechender Begründung über die Entscheidung, wenn der Dienst gegenüber dem Nutzer eingeschränkt wird oder der Nutzer übergangsweise gesperrt oder vollständig von der Stellenbörse ausgeschlossen werden soll. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Tatsachen und Grundlagen der Entscheidung über das interne Beschwerdemanagementsystem (Ziffer 11.1.) des IWW zu klären.

4.5. Das IWW versendet nach Abschluss des Onlineanzeigen-Bestellprozesses eine automatisierte Bestelleingangsbestätigung an die E-Mail-Adresse des Nutzers, in welcher die Bestellkonditionen nochmals aufgeführt sind. Die Stellenanzeige selbst kann der Nutzer in seinem Nutzer-Account nachträglich bearbeiten. Neben der Bearbeitung kann der Nutzer dort die Anzeige auch verlängern und/oder neu schalten. Für die Verlängerung/Neuschaltung der Anzeige muss dem IWW ein neuer zahlungspflichtiger Auftrag erteilt werden; hierzu durchläuft der Nutzer erneut die oben beschriebenen Schritte zum Vertragsschluss mit dem Unterschied, dass der Bestellvorgang aus dem Login-Bereich des Nutzers heraus eingeleitet wird.

4.6. Mit Onlinestellung der Stellenanzeige über den vom Nutzer ausgewählten Zeitraum ist der Vertrag durch das IWW erfüllt.

4.7. Für den Vertragsschluss steht als Sprache Deutsch zur Verfügung. Der Vertragstext (diese AGB und Bestelldetails) wird vom IWW nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Nutzer kann die Bestelldaten aber unmittelbar vor dem Abschicken über die Funktionen seines Browsers speichern oder ausdrucken und erhält nach der Bestellung eine E-Mail, in welcher seine Bestellung nochmals aufgeführt wird.

4.8. Der Nutzer kann seine Bestellangaben über die geläufigen Maus- und Tastaturfunktionen korrigieren. Der Nutzer kann seine Bestellangaben ebenfalls korrigieren, indem er über den „zurück“-Button seines Internetbrowsers oder über die am oberen Rand des Bestellprozesses verfügbaren Reiter zurück zu den einzelnen Bestellschritten navigiert.

5. Vergütung, Zahlungsverzug

5.1. Die vereinbarte Vergütung für die bestellten Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste; auf der Stellenbörse zugängliche Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise. Das IWW übermittelt jedem Nutzer für die zu zahlende Vergütung eine Rechnung per E-Mail; der Zugang der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung der vereinbarten Vergütung.

5.2. Die vereinbarte Vergütung wird unmittelbar nach Vertragsschluss (Ziffer 4.) fällig. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Nutzers über die ihm auf der Stellenbörse angebotenen Zahlungsarten.

5.3. Der Vergütungsanspruch des IWW bleibt im vereinbarten Umfang bestehen, insbesondere wenn der Nutzer die gebuchten und vom IWW angebotenen Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder sein Interesse an der Aufrechterhaltung einer Stellenanzeige bis zum Ende der Vertragslaufzeit (z. B. durch vorzeitige Vergabe der beworbenen Stelle) wegfällt.

5.4. Der Nutzer gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, so ist die Forderung während des Verzuges in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Das IWW bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und gegenüber dem Nutzer geltend zu machen.

6. Pflichten des Nutzers; Nutzungsrechte

6.1. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort und seinen Account nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für von ihm verschuldete, missbräuchliche Verwendungen seines Accounts.

6.2. Der Nutzer darf die Stellenbörse nur für die in diesen AGB vorgesehen Zwecke nutzen. Dazu ist es ihm gestattet, ausschließlich unter Verwendung der ihm vom IWW zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze in Form von Stellenanzeigen auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung der Informationen ist nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder für sonstige eigene Zwecke außerhalb des Informationszwecks zu verwenden, z.B. im Rahmen eines eigenen Angebots. Assistenten des Nutzers und IT Service Provider sind keine Dritten im vorgenannten Sinne. Ferner darf der Nutzer die angebotenen Inhalte in keiner Form bearbeiten, z. B. verändern, übersetzen oder Urheberbezeichnungen entfernen. Sämtliche Rechte bleiben dem IWW bzw. dem jeweiligen Urheber vorbehalten. Untersagt ist zudem eine automatisierte Abfrage z.B. durch Skripte, Bots oder Crawler, durch Suchsoftware, durch Umgehung der Suchmaske oder vergleichbare Maßnahmen (u.a. Data Mining, Data Extraction).

6.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Rechte Dritter einschließlich der Rechte des IWW zu respektieren. Dem Nutzer ist es deshalb insbesondere nicht gestattet:

  1. die im Rahmen der Services enthaltenen Angaben (z.B. Kontaktdaten) oder die zur Verfügung gestellten kommunikativen Services zur werblichen Ansprache zu nutzen;
  2. Daten zu versenden oder einzustellen, welche insbesondere nach ihrer Art, Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die IT-Infrastruktur des IWW oder Rechner sonstiger Dritter zu schädigen, zu blockieren oder darauf enthaltene Daten auszuspähen oder zu schädigen (z.B. durch Viren, Trojaner, Spam-E-Mails);
  3. im Zusammenhang mit der Nutzung der Stellenbörse Handlungen vorzunehmen oder Inhalte zu verbreiten, welche Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen die geltenden Strafgesetze, Jugendschutzbestimmungen, Datenschutzgesetze oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

7. Sperrung/Löschung von Inhalten; Haftungsfreistellung durch den Nutzer

7.1. Das IWW haftet nicht für fremde Inhalte, sondern gewährt über die zur Nutzung gestellten Services lediglich den Zugang zu diesen Beiträgen (insbes. Stellenanzeigen). Dem Nutzer ist bekannt, dass Beiträge, welche mit einem fremden Firmennamen oder -logo versehen sind, von diesem Unternehmen und somit nicht vom IWW stammen.

7.2. Der Nutzer haftet selbst für den Inhalt seiner Stellenanzeigen und ansonsten bereitgestellten oder zugänglich gemachten Inhalte. Der Nutzer ist insbesondere allein dafür verantwortlich, dass in seinen Stellenanzeigen enthaltene Angaben tatsächlich zutreffend sind und der Wahrheit entsprechen, seine Inhalte weder Rechte Dritter noch gesetzliche Vorgaben verletzen und nicht durch technische Maßnahmen manipuliert bzw. modifiziert sind (vgl. Ziffer 4.4.).

7.3. Sollte das IWW aufgrund eines Verhaltens des Nutzers, insbesondere aufgrund einer Verletzung der unter Ziffer 4.4., Ziffer 6. und Ziffer 7.2. genannten Verpflichtungen, von einem Dritten, einem Gericht oder einer Behörde in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Nutzer, das IWW von etwaigen Ansprüchen freizustellen und die Kosten der Rechtsverteidigung zu übernehmen. Das IWW wird den Nutzer unverzüglich über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche informieren. Der Nutzer wird das IWW bei der Abwehr dieser Ansprüche bestmöglich unterstützen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht binnen vom IWW zu setzender angemessener Frist nach, ist das IWW berechtigt, den Angriff des Dritten unter Berücksichtigung der sich für das IWW darstellenden Sach- und Rechtslage nach eigenem sachgemäßem Ermessen zu erledigen. Die Kosten dieser Erledigung werden von dem Nutzer getragen, und zwar auch für den Fall, dass sich die Erledigung nachträglich aufgrund vom Nutzer nicht erteilter Informationen als nachteilig herausstellt.

8. Haftung des IWW

8.1. Das IWW haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche, die für die Erfüllung des Vertrages wesentlich sind und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des IWW auf bei Vertragsabschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet das IWW nicht. Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet das IWW nur, wenn dem IWW das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis des IWW auf grober Fahrlässigkeit beruht, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Kardinalpflicht.

8.2. Soweit die Haftung des IWW ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des IWW.

8.3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit).

8.4. Mit Ausnahme der aus Ziffer 8.3. resultierenden Ansprüche verjähren Schadensersatzansprüche des Nutzers, für die nach Ziffer 8.1. und 8.2. die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9. Nutzungsrechte

9.1. Datenbanken, Programme, Marken, Designs, Schriftwerke und auf der Stellenbörse veröffentlichte Inhalte und Webseiten des IWW sind urheberrechtlich geschützt. Rechte an diesen Schutzgegenständen stehen ausschließlich dem IWW zu; ausgenommen sind die Rechte des Nutzers an den von ihm bereitgestellten Inhalten, z.B. seiner Stellenanzeige, insbesondere den darin ggf. enthaltenen Logos, Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, an denen dem Nutzer die Rechte vorbehalten sind.

9.2. Der Nutzer räumt dem IWW mit der Einstellung von Inhalten in die Datenbank (u.a. bei Erstellung von Stellenanzeigen auf der Stellenbörse) das Recht ein, diese Inhalte auf die für die Einstellung und Bereithaltung in der Datenbank und den Abruf durch Dritte erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, abzuändern, bereitzuhalten, zu übermitteln, zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen. Vorstehende Rechteeinräumung ist befristet auf den Zeitraum der Schaltung der Stellenanzeige auf der Stellenbörse. Das IWW ist über die Befristung hinaus berechtigt, die Anzeige des Nutzers in dessen Nutzer-Account, z.B. für eine Neuschaltung oder Verlängerung vorzuhalten, solange der Nutzer die Anzeige nicht selbst löscht oder um Auflösung seines Nutzer-Accounts nachsucht.

9.3. Der Nutzer versichert, dass er selbst über die für die Rechteeinräumung nach dieser Ziffer erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und weist dies dem IWW auf Anfrage unverzüglich nach. Bei einer Inanspruchnahme des IWW wegen geltend gemachter Verletzung von Rechten Dritter gilt die Freistellungspflicht gemäß Ziffer 7.3. entsprechend.

10. Datenschutz

10.1. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten vom IWW in dessen eigener IT-Infrastruktur gespeichert und verarbeitet werden. Eine Übermittlung der Daten an Dritte zu anderen Zwecken (z.B. Werbezwecke) erfolgt ausdrücklich nicht. Eine Ausnahme besteht für in Stellenanzeigen enthaltene personenbezogene Daten, sofern die Stellenanzeigen auch auf anderen Portalen (z.B. im IWW-Netzwerk) veröffentlicht oder über ausgewählte Online-Feeds (u.a. Google Jobs) verbreitet werden.

10.2. Weitere Einzelheiten, auch zu seinen Betroffenenrechten, kann der Nutzer der Datenschutzerklärung entnehmen.

11. Internes Beschwerdemanagement und Mediation

11.1. Das IWW hat ein internes System für die Bearbeitung von Beschwerden seiner Nutzer eingerichtet. Für solche Beschwerden kann der Nutzer das Kontaktformular unter https://iww.de/kontakt nutzen. Das IWW wird einmal jährlich Informationen zur Funktionsweise und Wirksamkeit des Beschwerdemanagementsystems öffentlich leicht zugänglich machen.

11.2. Zusätzlich ist das IWW grundsätzlich dazu bereit, im Wege der Mediation eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit dem Nutzer zu erzielen. Das IWW wird hierzu mit den Mediatoren zusammenarbeiten, deren Kontaktdaten im Impressum der Stellenbörse benannt sind. Der Rechtsweg wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Ein Mediationsverfahren kann für beide Parteien kostenpflichtig sein.

12. Ranking- und Sortierungskriterien

12.1. Über die Stellenbörse besteht für gewerbliche Nutzer des IWW (Unternehmen als Arbeitgeber und Agenturen) die Möglichkeit, über den Anzeigen-Bestellprozess Stellen in der internen Suchmaschine zu listen und darzustellen. Diese Stellenanzeigen werden für den Interessenten, der die Suchmaschinenfunktion nutzt, in einer Suche zusammengefasst und somit ein Überblick über den Stellenmarkt ermöglicht.

12.2. Stellenanzeigen, die in der Stellenbörse aufgegeben werden, werden dem Interessenten-Nutzer in seiner Ergebnisliste zuerst präsentiert, sofern sie zu seinen Suchkriterien passen und die Standardsortierung gewählt wurde. Sucht der Interessent mit einer abweichenden Sortierung (z.B. „aktuellste zuerst“, „Ort“ usw.) so sind die Ergebnisse in seiner Ergebnisliste ausschließlich nach diesen Kriterien sortiert. Die Standardsortierung ergibt sich für die verkauften Stellenanzeigen aus der Qualität der Anzeige.

12.3. Die Qualität der Stellenanzeige wird aus mehreren Kriterien berechnet. Diese umfassen zum Beispiel: Aktualität der Stellenanzeige, Menge und Art des Anzeigentextes, Anzahl an Bildern. Darüber hinaus können Unternehmen, die Stellenanzeigen aufgeben, zusätzlich kostenpflichtige Upsellings zur besseren Platzierung ihrer Stellenanzeige buchen. Solche Stellenanzeigen werden vor Standard-Stellenanzeigen vorrangig oder auch optisch hervorgehoben gelistet.

13. Laufzeit, Kündigung

13.1. Der Nutzungsvertrag über die nach Registrierung des Nutzers verfügbaren Services läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über das Kontaktformular, vom IWW mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Mit dem Nutzer über die Stellenbörse geschlossene Verträge über die Schaltung von Stellenanzeigen bleiben von den Kündigungsregelungen dieser Ziffer unberührt. Bei Änderungen dieser AGB gilt Ziffer 14.

13.2. Das Recht des IWW zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.3. Darüber hinaus ist das IWW berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Nutzer von der Möglichkeit der Nutzung vorübergehend auszuschließen und zu sperren (z.B. bei einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß Ziffer 4.4. oder Ziffer 6.). Das IWW wird dies dem jeweiligen Nutzer unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen und den Ausschluss oder die Sperre bei Wegfall des Grundes aufheben.

13.4. Die Kündigung des Nutzungsvertrages hat die Löschung des Nutzer-Accounts und der darin hinterlegten Daten des Nutzers zur Folge. Von der Löschung ausgenommen sind solche Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen oder die für die Abwicklung von Leistungen für den Nutzer erforderlich sind (z.B. bei über die Beendigung des Nutzungsvertrag hinaus online geschalteten Stellenanzeigen des Nutzers).

14. Änderungen dieser AGB

14.1. Das IWW wird den Nutzer über eine Änderung dieser AGB vorab informieren und diesem die geänderte Neufassung der AGB auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) zur Verfügung stellen.

14.2. Die Information bezüglich einer Änderung dieser AGB wird dem Nutzer mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten der geänderten Neufassung mitgeteilt. Im Einzelfall kann das IWW auch eine längere Frist einräumen, wenn dies erforderlich ist, um es dem Nutzer zu ermöglichen, die aufgrund der Änderung notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen vorzunehmen. Der Nutzer wird vom IWW über solche notwendigen technischen oder geschäftlichen Anpassungen aufgrund der Änderung dieser AGB unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Mitteilung der Änderung informieren.

14.3. Ergänzend zur Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 13.1. hat der Nutzer auch im Fall einer Änderung dieser AGB das Recht, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Nutzer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

15.2. Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten Würzburg.

15.3. Sollte eine der Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.